Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.September 1968 geborene (zur Tatzeit noch jugendliche) Lehrling Franz F*** (im zweiten Rechtsgang abermals) des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143 (zweiter Fall) StGB und des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Graz Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.September 1968 geborene (zur Tatzeit noch jugendliche) Lehrling Franz F*** (im zweiten Recht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Franz T*** der Vergehen (zu I.) der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB, (zu II.) der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB, (zu III.) der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, (zu IV.) der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB und (zu V.) des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Franz T*** der Vergehen (zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde festgestellt, daß Johann K*** unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht (US 10), das mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB begangen hat (§ 21 Abs 1 StGB). Mit dem angefochtenen Urteil wurde festgestellt, daß Johann K*** unter dem Ei... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.Juni 1953 geborene Ernst S*** wurde des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB. (1) und des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105, 106 Abs 1 Z. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 18.Jänner 1986 in Andorf seine Lebensgefährtin Waltraud L*** durch Faustschläge und Fußtritte vorsätzlich verletzt (Schwellungen am
Kopf: und am Oberkörper, Blutunterlaufungen am linken Ohr und Brustkorbprellungen: 1) und durch gefährliche B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Albert F*** (1.) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und (2.) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Albert F*** (1.) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins, StGB und (2.) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach Paragraph 87, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7 StGB §147 Abs1 Z1 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig von 28.12.201... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7 StGB §147 Abs1 Z1 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig von 28.12.201... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erwin H*** des Verbrechens der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 2 Z 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erwin H*** des Verbrechens der schweren Erpressung nach Paragraphen 144, Absatz eins, 145, Absatz 2, Ziffer 2, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er von ungefähr 1962 bis August 1982 in Lilienfeld mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, Raimund R*** w... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4 StGB §298 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig von 28.12.2019 bis 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang M*** der aus dem
Spruch: ersichtlichen strafbaren Handlungen (1. bis 4.) schuldig erkannt. Darnach hat er teils allein, teils als Anstifter und Beitragstäter, wobei in einem Fall unrichtigerweise - allerdings ohne Nichtigkeit begründenden Nachteil (s. Mayerhofer-Rieder 2 ENr. 52 zu § 281 Z. 10 StPO) - zugleich neben der Anstiftung auch sonstige Beitragsleistung zur selben Tat angenommen wurde (s. C I 1 und E II), 1. Kraftfahrze... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4 StGB §298 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig von 28.12.2019 bis 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.Juli 1954 geborene beschäftigungslose Josef B*** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB, des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs. 1 StGB und des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit a WaffenG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.Juli 1954 geborene beschäftigungslose Josef B*** des Verbrechens der versuchten sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagte Heidemarie S*** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (Urteilsfakten A I und II), des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 2 StGB (richtig: § 107 Abs 1 und 2 StGB - Urteilsfaktum B I), des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 StGB (Urteilsfaktum B II) und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 StGB (Urteilsfaktum B III) sowie die Angeklagte Renate Christine F*** des Vergehens d... mehr lesen...
Gründe: Ewald P*** wurde der Vergehen des Betrugs nach § 146 StGB. (I), des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 4 StGB. (II), der versuchten dauernden Sachentziehung nach §§ 15, 135 Abs 1 StGB. (III), des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB. (IV), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB. (V) und des Verbrechens des versuchten Raubs nach §§ 15, 142 Abs 1 und 2 StGB. (VI) schuldig erkannt. Ewald P*** wurde der Vergehen des Betrugs nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 19-jährige Walter Z*** - im zweiten Rechtsgang abermals - (zu A) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB., (zu B) des Verbrechens der versuchten Aussetzung nach §§ 15, 82 Abs 1 StGB. und (zu C) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB. schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 19-jährige Walter Z*** - im zweiten Rechtsgang abermals - (zu A) des Verbrec... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 55-jährige Zirkusunternehmer Emil A des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 7. November 1984 in Martinsberg versucht, (seine Ehegattin) Edith A durch gefährliche Drohung mit Brandstiftung und erheblicher Verstümmelung zur Herausgabe eines Zeltes zu nötigen, indem er ankündigte, er werde mit seiner Zugmaschine 'alles' niederfahren und anzünden, wobe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden im zweiten Rechtsgang (vgl. 13 Os 76/85) der am 19.Juni 1943 geborene beschäftigungslose Herbert Mit dem angefochtenen Urteil wurden im zweiten Rechtsgang vergleiche 13 Os 76/85) der am 19.Juni 1943 geborene beschäftigungslose Herbert B des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z. 1 StGB und die Prostituierte Patricia Herta A des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 12, dritter Fall, ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig von 28.12.2019 bis 10.12.2021 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Dieter Josef A und Georg B (zu A/) des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und 2, 15 StGB., Georg B zum Teil als Beteiligter gemäß dem dritten Fall des § 12 StGB., sowie (zu B/) des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte B in den Punkten A... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig von 28.12.2019 bis 10.12.2021 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.September 1956 geborene, zuletzt beschäftigungslose Kellner Rudolf A der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StGB (Punkt I/1 des Urteilssatzes) und der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB (Punkt I/2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt; von einem weiteren Anklagepunkt wurde er gemäß dem § 259 Z 3 StPO rechtskräftig freigesprochen (Punkt II des Urteilssatzes). Inhaltli... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig von 28.12.2019 bis 10.12.2021 ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig von 28.12.2019 bis 10.12.2021 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner A 1. des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB. und 2. des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB. schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er in Linz des Vergehens der schweren Körperverletzung nach Paragraphen 83, Absatz eins, 84, Absatz eins, StGB. und 2. des Vergehens der versuchten Nötigung nach Paragraphen 15, 105, Absatz eins, StGB. schuldig... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5 StGB §107 Abs1 StGB §144 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig von 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.September 1949 geborene beschäftigungslose Alfred A der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (1/ a/, b/ und c/ des Urteilsspruches), der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 1 StGB (I/ d/), der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (2/), des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs. 3 Z 1 StGB (3/) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB (4/), ferner des Verbrechens des Diebstahls durch Einb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Mai 1953 geborene beschäftigungslose Josef A des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB (A), des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und 2 StGB (B) und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB (C) schuldig erkannt. Darnach versuchte er am 15.Oktober 1984 in Wien die Silvia B durch Drohung mit einer auffallenden Verunstaltung (Zerschne... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5 StGB §107 Abs1 StGB §144 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig von 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Oktober 1966 geborene, zur Tatzeit jugendliche Roman A schuldig erkannt, Ende August oder Anfang September 1984 in Gerasdorf am Steinfeld den Manfred B mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, durch gefährliche Drohung, nämlich durch Ankündigung von Schlägen, zur übergabe einer Stange Zigaretten zu nötigen versucht und hiedurch das Verbrechen der versuchten Erpressung nach § 15, 144 A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner A 1. des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB und 2. des Vergehens der versuchten Nötigung nach § 15, 105 Abs 1 StGB schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er in Linz des Vergehens der schweren Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, 84, Absatz eins, StGB und 2. des Vergehens der versuchten Nötigung nach Paragraph 15, 105, Absatz eins, StGB schuldig gesprochen u... mehr lesen...