Norm: StGB §50 Abs1StGB §52 Abs3StPO §494 Abs1
Rechtssatz: Die Anordnung der Bewährungshilfe zu einem anderen Verfahren aus Anlass einer späteren Verurteilung käme nach § 494a Abs 6 zweiter Halbsatz StPO nur in Betracht, wenn der Rechtsbrecher wegen einer vor Ablauf der Probezeit nach einer bedingten Nachsicht begangenen strafbaren Handlung neuerlich verurteilt (und beschlussmäßig vom Widerruf der bedingten Nachsicht abgesehen) wird. Sonst kann... mehr lesen...
Norm: StGB §50 Abs1StGB §51 Abs1
Rechtssatz: Die Weisung, dem Gericht in periodischen Abständen ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis nachzuweisen, kann auch bei einem erstmals straffällig gewordenen Angeklagten, welcher derzeit ohnehin einem ordentlichen Beruf nachgeht, zweckmäßig sein. Eine solche Weisung stellt auch keinen unzumutbaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte oder in die Lebensführung der Angeklagten dar. ... mehr lesen...
Norm: StGB §50 Abs1
Rechtssatz: Ob die Erteilung einer Weisung notwendig oder zumindest zweckmäßig ist, ist auf Grund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls in Verbindung mit den realen Möglichkeiten der Weisung zu beurteilen. Entscheidungstexte 9 Os 114/84 Entscheidungstext OGH 25.09.1984 9 Os 114/84 European Case L... mehr lesen...
Norm: StGB §50 Abs1
Rechtssatz: Die Erteilung einer Weisung ist notwendig, wenn ohne sie ein neuerliches Straffälligwerden wahrscheinlich wäre; sie ist zweckmäßig, wenn durch sie die Wahrscheinlichkeit eines neuerlichen Straffälligwerdens verringert wird, das heißt, wenn sie die Resozialisierung des Rechtsbrechers unterstützt, erleichtert oder fördert. Entscheidungstexte 9 Os 114/84 ... mehr lesen...
Gründe: I./ Aus den Akten 2 a E Vr 311/76 und 2 a E Vr 343/77 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien sowie 13 Bs 407/77 des Oberlandesgerichtes Wien ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 2. Februar 1976, GZ. 2 a E Vr 311/76-7, wurden der am 5. Jänner 1937 geborene Installateur Josef B und seine Ehegattin, die am 25. Februar 1939 geborene Hausbesorgerin Helga B des Vergehens des schweren Betru... mehr lesen...
Norm: StGB §50 Abs1StGB §51StPO §292
Rechtssatz: Bei Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Weisung (hier: zur Schadensgutmachung) im Rahmen des (Zweckmäßigkeitserwägungen keinen Raum bietenden) § 292 StPO ist ausschließlich vom Wortlaut der §§ 50 Abs 1 und 51 StGB und der daraus hervorleuchtenden klaren Absicht des Gesetzgebers (§ 6 ABGB) auszugehen. Die zitierten Bestimmungen des StGB verlangen nicht zwingend die Auflage einer "ziffernmäßig bestim... mehr lesen...