RS OGH 1984/9/25 9Os114/84

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Veröffentlicht am 25.09.1984
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Norm

StGB §50 Abs1

Rechtssatz

Die Erteilung einer Weisung ist notwendig, wenn ohne sie ein neuerliches Straffälligwerden wahrscheinlich wäre; sie ist zweckmäßig, wenn durch sie die Wahrscheinlichkeit eines neuerlichen Straffälligwerdens verringert wird, das heißt, wenn sie die Resozialisierung des Rechtsbrechers unterstützt, erleichtert oder fördert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0092226

Dokumentnummer

JJR_19840925_OGH0002_0090OS00114_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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