Norm:        StGB §46 ffStGB §48StGB §49StVG §1 Z5StVG §175                               
Rechtssatz:          Die gemäß § 1 Z 5 StVG kürzeste zu messende Strafzeit ist eine Stunde; daher sind Minuten jeweils zu Gunsten des Verurteilten abzurunden oder aufzurunden (bei der Berechnung des Strafdrittels oder der Strafhälfte auf die volle Stunde aufzurunden, bei der Berechnung der Probezeit darauf abzurunden).                     Entscheidungstexte                                 9  Os   110/...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §48                               
Rechtssatz:          Eine für den Verurteilten unrichtige, aber günstigere Bemessung des Strafrestes ist auf Grund einer gemäß § 33 StPO erhobenen Beschwerde nicht zu korrigieren.                     Entscheidungstexte                                 13  Os   119/76      Entscheidungstext  OGH  16.09.1976  13  Os   119/76                                                European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:OGH0002:1976:RS009188...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §1 Abs2StGB §24StGB §48StGB §322StVAG ArtV                               
Rechtssatz:          Eine (ausdrückliche) Bestimmung über die Dauer der Probezeit bei Beschlußfassung gemäß § 24 Abs 2 StGB in jenen Fällen, die gemäß Art V Z 1 StVAG erfolgte Einweisungen betreffen und sohin auf (frühere) Arbeitshauseinweisungen zurückgehen, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Unter Berücksichtigung der aus § 322 Abs 2 Z 2 StGB und Art V Z 2 StVAG erkennbaren Absicht des Gesetzgebers...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §46StGB §48                               
Rechtssatz:          Anders als nach dem mit 31.12.1974 außer Kraft getretenen § 12 Abs 5 BedVG ist nach dem StGB die Möglichkeit einer Ausdehnung der Probezeit bei bedingter Entlassung bis auf drei Jahre für den Fall, daß der Strafrest weniger als diese Frist beträgt, nicht mehr vorgesehen.                     Entscheidungstexte                                 13  Os   102/75      Entscheidungstext  OGH  18.09.1975  13  Os   102/...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StGB §48                               
Rechtssatz:          Bei Bestimmung der Probezeit ist der Endtag nicht (mehr) kalendermäßig festzusetzen, weil nach § 49 StGB Zeiten, in denen der Verurteilte auf behördliche Anordnung angehalten wurde, in die Probezeit nicht eingerechnet werden, weshalb deren Ende im vorhinein kalendermäßig nicht festgelegt werden kann.                     Entscheidungstexte                                 12  Os   113/75      Entscheidungstext  OGH  09....                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        dStGB aF §17dStGB nF §48                               
Rechtssatz:          Zu den formellen Voraussetzungen der Strafschärfung bei Rückfall nach dem dStGB. RS U OLG Karlsruhe (D)               1975/09/08   1  Ss  264/75 Veröff: NJW 1976,433                         Schlagworte       *D*                   European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:AUSL000:1975:RS0104697                   Dokumentnummer       JJR_19750908_AUSL000_0010SS00264_7500000_001                    mehr lesen...