Gründe: Mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Feldkirch vom 7. August 1992, GZ 16 Vr 299/92-38, wurde Ingomar Ernst E***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 1. März 1992 in Feldkirch unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden halluzinoseartigen subakuten Verwirrtheitszustandes, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhte, eine mit einer ein Jahr üb... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §22StGB §23StGB §43. StGB §43aStGB §44StGB §46StGB §47StGB §54StPO §494aStVG §179 Abs2
Rechtssatz: Selbst wenn § 494a Abs 1 StPO nicht den ausdrücklichen Hinweis auf die bedingte Entlassung aus einer Anstalt nach den §§ 21 bis 23 StGB enthält, ergibt Sinn und Zweck dieser Bestimmung, nämlich den "Ratenvollzug" durch eine Gesamtregelung aller in Betracht kommenden Sanktionen in den häufigen Fällen weitgehend zu beseitigen, in ... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund eines Antrages der Staatsanwaltschaft gemäß dem § 429 Abs. 1 StPO wurde der am 10.April 1965 geborene Robert B*** mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20.Februar 1990, GZ 2 c Vr 5.517/86-147, gemäß dem § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Anordnung der Maßnahme lag zugrunde, daß der Betroffene unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geis... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs1StGB §47StPO §292
Rechtssatz: Als Widerspruch in bezug auf eine unmittelbare subsumtionsrelevante Tatsache begründen ein Einweisungserkenntnis (§ 21 Abs 1 StGB) und ein gleichzeitig ergangener Beschluß über die bedingte Entlassung aus dieser vorbeugenden Maßnahme einen Fehler rechtlicher Art, der gemäß § 292 letzter Satz StPO) zur Aufhebung beider gerichtlichen Entscheidungen führen muß. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs1StGB §45StGB §47
Rechtssatz: Die Anordnung der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und die gleichzeitige bedingte Entlassung aus dieser Maßnahme sind ausgeschlossen, weil die spezielle Gefährlichkeit des Täters nicht für ein und denselben Zeitpunkt (urteilsmäßig) bejaht und (im Beschluß über die bedingte Entlassung) verneint werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §47StPO §265
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des § 265 StPO auf die bedingte Entlassung aus einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme kommt nicht in Betracht. Entscheidungstexte 11 Os 79/90 Entscheidungstext OGH 12.09.1990 11 Os 79/90 Veröff: JBl 1991,327 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...