Norm
StGB §47Rechtssatz
Eine analoge Anwendung des § 265 StPO auf die bedingte Entlassung aus einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme kommt nicht in Betracht.Eine analoge Anwendung des Paragraph 265, StPO auf die bedingte Entlassung aus einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme kommt nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0091867Dokumentnummer
JJR_19900912_OGH0002_0110OS00079_9000000_003