Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.August 1958 geborene Georg A I./ des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG., II./ des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z. 2 SuchtgiftG., III./ des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 (2. Fall) SuchtgiftG., IV./ des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsfwalt nach § 15, 269 Abs. 1 StGB und V./ des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2... mehr lesen...
Norm: StGB §44 Abs2 StGB § 44 heute StGB § 44 gültig ab 01.03.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StGB § 44 gültig von 01.03.1988 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987
Rechtssatz: § 44 Abs 2 letz... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 Abs4 F StGB §44 Abs2 StGB § 44 heute StGB § 44 gültig ab 01.03.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StGB § 44 gültig von 01.03.1988 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: StGB §44 Abs2 StGB §45 Abs2 StGB § 44 heute StGB § 44 gültig ab 01.03.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StGB § 44 gültig von 01.03.1988 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987 StGB § 45 heute ... mehr lesen...
Norm: StGB §1 StGB §44 Abs2 StGB § 1 heute StGB § 1 gültig ab 01.01.1975 StGB § 44 heute StGB § 44 gültig ab 01.03.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Norbert A* und Sonja A* des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG sowie anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und gemäß der zuvor bezeichneten Gesetzesstelle (unter Anwendung des § 28 StGB) zu Freiheitsstrafen sowie nach § 6 Abs 4 SuchtgiftG (unter Festsetzung von Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall der Uneinbringlichkeit) zu Geldstrafen verurteilt; gemäß § 43 Abs 1 StGB wurden die über Sonja A* verhängten (beiden) Strafen bedingt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Teppichhändler Simon A, ein iranischer Staatsangehöriger, des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Teppichhändler Simon A, ein iranischer Staatsangehöriger, des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach Paragraphen 35, Absatz 2, 38, Absatz eins, Litera a, FinStrG. schuldig erkannt und zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Juli 1930 geborene Teppichhändler Abbas A - ein iranischer Staatsangehöriger - des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt A des Urteilssatzes), des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (Punkt B/ des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 17 Abs. 1 Z 4 (und Abs. 2) AußenhandelsG (Punkt C/ des Urteilssatzes) und des Vergehens d... mehr lesen...
Norm: FinStrG §26 Abs1 Satz2 StGB §44 Abs2 StGB §45 Abs2 FinStrG Art. 1 § 26 heute FinStrG Art. 1 § 26 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 FinStrG Art. 1 § 26 gültig von 01.01.2011 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2010 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der iranische Staatsangehörige und Teppichhändler Abolfazl A des Finanzvergehens nach den § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der iranische Staatsangehörige und Teppichhändler Abolfazl A des Finanzvergehens nach den Paragraph 35, Absatz 2, 38, Absatz eins lit. a FinStrG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in den Jahren 1972 bis 1974 in Salzburg als Geschäftsführer der 'A**... mehr lesen...
Norm: StGB §44 Abs2 StGB § 44 heute StGB § 44 gültig ab 01.03.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StGB § 44 gültig von 01.03.1988 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987
Rechtssatz:
Nachsicht der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.4.1924 geborene Bundesbeamte Dipl.Ing. Hermann A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 101 StG (1945) schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteilsspruchs hat er in Bad Ischl als Leiter der Gebietsbauleitung (für Wildbach- und Lawinenverbauung) für das südliche Salzkammergut in dem Amt, in dem er verpflichtet war, von der ihm anvertrauten Gewalt, um dem Staat Schaden zuzufügen, dadurch wissentlich Miß... mehr lesen...