Norm
StGB §1Rechtssatz
Auf andere Sanktionen als den "Verfall" darf das in § 44 Abs 2 (erster Satz) StGB normierte Verbot einer bedingten Nachsicht gemäß § 1 StGB nicht zum Nachteil des Täters ausgedehnt werden.Auf andere Sanktionen als den "Verfall" darf das in Paragraph 44, Absatz 2, (erster Satz) StGB normierte Verbot einer bedingten Nachsicht gemäß Paragraph eins, StGB nicht zum Nachteil des Täters ausgedehnt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0088745Dokumentnummer
JJR_19810217_OGH0002_0100OS00151_8000000_004