Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Mai 1993 in teilweiser Abänderung der voristanzlichen Bescheide dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973 hinsichtlich des von ihm umfaßten Teilbereiches "Handel mit und Vermietung von Datenträgern mit pornographischem Inhalt" ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch41/06 Pornographie50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §103 Abs1 litb Z25;GewO 1973 §13 Abs1 Z2;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;PornG 1950 §1 Abs1;StGB §43 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung einer Gewerbeberechtigung - Der VwGH hat im Hinblick auf die bei Ausübung des Handelsgewerbes gem § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 hinsichtlich des von d... mehr lesen...