Norm: StGB §39 Abs1 StGB § 39 heute StGB § 39 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 StGB § 39 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 599/1988
Rechtssatz: Wurde ein Verurte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch andere Angeklagte betreffenden und auch einen Teilfreispruch enthaltenden angefochtenen Urteil wurden Mario L***** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 2, 130 vierter Fall, 15 StGB (A/1 bis 5) und der Vergehen nach § 27 Abs 1 zweiter und sechster Fall, Abs 2 Z 1 SMG „idF BGBl I Nr 134/2002", teils als Versuch nach § 15 StGB (B/1 bis 3), und Klaus S*... mehr lesen...
Norm: StGB §39 Abs1
Rechtssatz: Ist eine nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe oder der nicht bedingt nachgesehene Teil einer teilbedingten Freiheitsstrafe infolge Anrechnung einer Vorhaft auch nur zum Teil verbüßt, liegt eine von § 39 StGB erfassbare Vorstrafe vor. Entscheidungstexte 13 Os 40/08v Entscheidungstext OGH 14.05.2008 13 Os 40/08v Bem: WK-StGB - 2 § 39 Rz 5.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richard L***** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (I), des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG (II) und des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahles nach §§ 127, 130 erster Fall StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richard L***** des Verbrechens der schweren Nötigung nach Paragraphen 105, Absatz eins,, 106 Absatz eins, Ziffer eins, StGB (römisch eins), des Vergehens nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter R***** des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahles nach §§ 127, 129 Z 1, Z 2, 130 vierter Fall StGB schuldig erkannt und nach dem zweiten Strafsatz des § 130 StGB zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter R***** des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahles nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins,, Ziffer 2,, 130 vierter Fall St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens des schweren, durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 und Z 2 StGB schuldig erkannt und hiefür unter Bedachtnahme (§§ 31, 40 StGB) auf die Urteile des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha vom 3. Februar 2005, AZ 2 U 293/04t, sowie des Landesgerichtes Korneuburg vom 27. Juni 2005, AZ 504 Hv 45/05p, zu einer Zusatzfreiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt. Mit dem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB (I) sowie der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (II) und des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 29. Dezember 2004 in Telfs Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach Paragraph... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Gerhard R***** und Walter D***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (I.) und des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (III.; betreffend Gerhard R***** auch II.) sowie Brigitte S***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch als Beteiligte nach §§ 12... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Wels als Schöffengericht in Jugendstrafsachen vom 30. Juni 1997, GZ 25 Vr 261/97-11, wurde Harald Manfred L***** wegen des Verbrechens nach § 12 Abs 1, vierter, Abs 2 erster Fall SGG zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Im Verfahren zum AZ 25 E Vr 763/97 des Landesgerichtes Wels wurde Harald Manfred L***** mit Urteil vom 15. Juli 1998 des (richtig: der) teils versuchten, t... mehr lesen...
Norm: StGB §39 Abs1
Rechtssatz: Die Verurteilung zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe ist aber nicht rückfallsbegründend, stellt doch § 39 StGB auf die Wirkungslosigkeit tatsächlich erlittenen Strafübels ab. An einer solchen fehlt es auch dann, wenn eine Vorhaft auf eine bedingt nachgesehene Strafe angerechnet wurde. Die Anrechnung der Vorhaft wird erst dann zum Strafübel, wenn die Nachsicht widerrufen und die Vollziehung der Strafe a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde Nebojsa V*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 5.August 1989 in Wien der Claudia W*** und der Andrea H*** dadurch, daß er ihnen eine Pistole anhielt und sie aufforderte, alles Geld herauszugeben, sonst würde er sie erschießen, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben fremde bewegliche Sachen, näm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem - einstimmigen - Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 20.November 1952 geborene Heinrich H*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.August 1985 in Wien in Gesellschaft des (im selben Verfahren bereits rechtskräftig abgeurteilten) Walter S*** dem Wilhelm S*** mit Gewalt gegen dessen Person sowie durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr f... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.Juli 1951 geborene, zuletzt beschäftigungslose Christian A des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs 1 StGB und des Vergehens der versuchten Nötigung nach den § 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 20.Juli 1983 in Klagenfurt dem Norbert B dadurch, daß er ihn an den Schultern erfaßte, ihn aufforderte, sofort 200 S herauszugeben, ihn nach Verweigerung der Herausgabe des Geldes niederschlug und sodann erneut... mehr lesen...
Gründe: Der am 21.Dezember 1931 geborene Vertreter Walter A wurde des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, am 15.(richtig: 16.)August 1980 (in den frühen Morgenstunden) in Linz Margit B durch gefährliche Drohung mit dem Erschlagen zum außerehelichen Beischlaf genötigt zu haben. Der Angeklagte bekämpft diesen Schuldspruch mit einer auf § 281 Abs. 1 Z. 5 und 9 lit. a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. ... mehr lesen...
Norm: StGB §39 Abs1StGB §71StGB §287
Rechtssatz: Auch eine Verurteilung wegen Begehung einer auf gleicher schädlicher Neigung beruhenden Tat in voller Berauschung (§ 287 StGB), solang sie nur gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet oder auf denselben Charaktermangel zurückzuführen ist, reicht als Voraussetzung für die Anwendung des § 39 Abs 1 StGB aus. Entscheidungstexte 13 Os 55/80 Ents... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz Rudolf A des in bezug auf zwei gestohlene Personenkraftwagen begangenen Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 1, Abs. 3 - erster und zweiter Fall - StGB (Fakten A. I. 1. und 2.) sowie des in Ansehung zweier Einzelgenehmigungsbescheide des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung begangenen Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den § 223 Abs. 2,... mehr lesen...