Gründe: Manuel L***** wurde mit dem auch andere Angeklagte (nämlich Stefan S***** und Christopher M*****) betreffenden Urteil des Landesgerichts Leoben vom 8. Juli 2008, GZ 14 Hv 103/08k-14, der Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (I) und des Raufhandels nach § 91 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Demnach hat er (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - soweit für das Nichtigkeitsbeschwerdeverfahren von Bedeutung - Michael K***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B/1), der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (B/2) und der falschen Beweisaussage nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 288 Abs 1 StGB (B/3) schuldig erkannt. Danach hat er in Graz und Lieboch Davina D***** B/1) zwei oder drei Tage vor dem 17. Dezember 2008 am Körper verletzt, indem er ihr durch heftiges Umklammern... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus S***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er zwischen 19. und 25. November 2006 in Reith i.A. im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgen Christian Sch***** Daniel Schö***** durch Einbruch in dessen Wohnung drei Cannabispflanzen mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz weggenommen. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Fritz S***** mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (I/A/a, I/B/a/ und I/D) und nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG (I/A/b, I/B/b und I/C) sowie der Vergehen des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 153c Abs 1 (erg: Abs 2; vgl Kirchbacher/Presslauer in WK2 § 153c [2006] Rz 4 und 6) StGB (II) und des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (III) schuldig erkannt. Danach hat ... mehr lesen...
Norm: JGG §5 Z4StGB §31a Abs1StGB §36StPO §260 Abs1 Z1StPO §260 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §281 Abs1 Z11 BStPO §316StPO §345 Abs1 Z6StPO §353 Z2StPO §410 Abs1
Rechtssatz: 1. Die StPO versteht unter dem Begriff des anzuwendenden Strafsatzes nur die rechtsrichtige Subsumtion. Die "einen bestimmten Strafsatz bedingenden Tatumstände" (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) meinen also nur die Deliktsbeschreibung, nicht aber weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen... mehr lesen...
Norm: StGB §31a Abs1StPO §410 Abs1StPO §494aSMG §40 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 410 Abs 1 StPO idF des StRÄG 1996, BGBl 762, ist zur Entscheidung über die nachträgliche Strafmilderung (§ 31a Abs 1 StGB) das Gericht zuständig, das in erster Instanz erkannt hat. Die Entscheidungskompetenz steht auch dann ungeteilt jenem Gericht zu, von dem die allenfalls zu mildernde Strafe ursprünglich stammt, wenn eine zunächst gewährte bedingte Nachsicht später v... mehr lesen...
Norm: StGB §31a Abs1SGG §23a Abs2
Rechtssatz: Schon der Erfolg einer ärztlichen Behandlung stellt einen nach § 31 a Abs 1 StGB durch Gewährung bedingter Strafnachsicht zu berücksichtigenden Umstand dar (keine Wohlverhaltensprognosse mehr). Entscheidungstexte 12 Os 78/97 Entscheidungstext OGH 26.06.1997 12 Os 78/97 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §31a Abs1StGB §40StPO §410 Abs1StRegG §2 Abs1 Z4 litkStRegG §3 Abs1StRegG §3 Abs3StRegG §5 Abs1TilgG §4 Abs4
Rechtssatz: Nach der durch das Strafrechtsänderungsgesetz 1996, BGBl 1996/762, geänderten Rechtslage kann die gesetzwidrige Nichtanwendung der §§ 31, 40 StGB schon vom Erstgericht - auf Antrag oder von Amts wegen - im Wege über das in § 410 StPO neue Fassung geregelte Verfahren zur Vermeidung eines tilgungsrechtlichen ... mehr lesen...