Gründe: Vorweg ist festzuhalten, dass Mohamed M***** im ersten Rechtsgang mit aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 27. August 2008, AZ 13 Os 83/08t, insoweit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Geschworenengericht vom 12. März 2008, GZ 443 Hv 1/08h-288, des Verbrechens der Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs oder des Obersten Gerichtshofs nach... mehr lesen...
Norm: StGB §28 GStGB §246StGB §278 Abs1 zweiter FallStGB §278 Abs3StGB §278a Abs1StGB §278b Abs2
Rechtssatz: Beitragshandlungen sind hinsichtlich jeder Vereinigung und Organisation als tatbestandliche Handlungseinheit zusammenzufassen. Entscheidungstexte 13 Os 83/08t Entscheidungstext OGH 27.08.2008 13 Os 83/08t 13 Os 39/09y Entscheid... mehr lesen...
Norm: StGB §278a Abs1
Rechtssatz: Für eine "Beteiligung als Mitglied" ist eine bloß "passive Mitgliedschaft", mag sie auch mit der Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen verbunden sein, ebensowenig ausreichend wie eine bloß punktuelle Beteiligung an einzelnen Straftaten oder Handlungsweisen, denen das mit dem Begriff der "Mitgliedschaft" verbundene Moment einer gewissen Dauer fehlt (JAB 409 BlgNR 20 GP 11). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden (neben dem weiteren Angeklagten Medhi Shakeri M***, hinsichtlich dessen das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist) die iranischen Staatsangehörigen Akbar Akbari A***, Samad Akbari A***, Ahmed K*** und Satar N*** des versuchten Verbrechens nach §§ 15 StGB, 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 2 und Z 3 SGG, die Angeklagten Samad Akbari A***, Ahmed K*** und Satar N*** auch nach Abs. 4 dieser Gesetzesstelle, so... mehr lesen...
Norm: SGG nF §12 Abs3 Z2 IIIBSGG nF §12 Abs4 IVASMG §28 Abs4 Z2 AStGB §246 Abs1StGB §278a Abs1StGB §279 Abs1
Rechtssatz: Wesentliches Merkmal einer Verbindung im Sinn des § 12 Abs 3 Z 2 (und Abs 4) SGG ist der Zusammenschluss einer größeren, etwa mit mindestens 10 Personen anzunehmenden Zahl von Menschen zur Errichtung eines bestimmten Zwecks, nämlich der Begehung von strafbaren Handlungen nach § 12 Abs 1 SGG. Eine derartige Verbindung muss auf... mehr lesen...