Entscheidungen zu § 226 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1991/6/6 15Os67/91

Norm: StGB §226 Abs1
Rechtssatz: Gefahrenbeseitigung auf andere Art (als durch Vernichtung) erfordert eine Handlung, die sicherstellt, daß der Gebrauch des Falsifikats endgültig unterbleibt. Das bloße Liegenlassen in der (eigenen) Wohnung genügt hiefür nicht. Entscheidungstexte 15 Os 67/91 Entscheidungstext OGH 06.06.1991 15 Os 67/91 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.06.1991

TE OGH 1991/6/6 15Os67/91

Gründe: Mit dem bekämpften - auch unangefochten gebliebene Freisprüche enthaltenden - Urteil wurde Josef P***** der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden (nämlich eines Führerscheins) nach §§ 223 Abs. 1, 224 StGB und nach § 36 Abs. 1 Z 1, 2 und 3 WaffenG schuldig erkannt. Lediglich gegen den erstbezeichneten Schuldspruch richtet sich die auf § 281 Abs. 1 Z 9 lit. a und b StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, mit der er tätige Reue im Sinn des § 226... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.06.1991

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