Norm: StGB §28 BaStGB §212 Abs1
Rechtssatz: Z 2 des § 212 Abs 1 StGB ist materiell subsidiär zu Z 1 leg cit. Entscheidungstexte 11 Os 96/14y Entscheidungstext OGH 28.10.2014 11 Os 96/14y 11 Os 1/15d Entscheidungstext OGH 10.03.2015 11 Os 1/15d 14 Os 59/16g Entscheidungstext OGH 20.10.2016... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rene H***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 17. Juli 2010 in N***** mit der am 28. Juni 1998 geborenen Jennifer W*****, sohin mit einer unmündigen Person, durch Einführen seines Fingers in den Anus eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung unternommen. Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5 und 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Manuel D***** und Manfred H***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach § 205 Abs 1 StGB (1./), D***** weiters des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB (3./) und H***** überdies des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (2./) schuldig erkannt. Danach haben - soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Belang - 1./ Manuel D****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst M***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er im Oktober 2007 in Wien außer dem Fall des § 206 StGB eine geschlechtliche Handlung an seiner am 14. April 1997 geborenen Tochter Michelle M***** vorgenommen, indem er mit seinem erigierten Penis an der Innenseite von Michelles Oberschenkeln entlang strich, dabei masturbierte und letztlich auf deren Bauch ejakulierte. ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §212 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Der im Rahmen der Strafzumessung als negativ bewertete Umstand, dass der Angeklagte das besondere Vertrauen der ihm die minderjährigen Opfer anvertrauenden Eltern bzw Erziehungsberechtigten auf schändlichste Weise missbraucht hat, ist kein „notwendiges Tatbestandsmerkmal des § 212 Abs 1 Z 2 dritter Fall StGB", sodass kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 32 Abs 2 S... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §212 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Der im Rahmen der Strafzumessung als negativ bewertete Umstand, dass der Angeklagte das besondere Vertrauen der ihm die minderjährigen Opfer anvertrauenden Eltern bzw Erziehungsberechtigten auf schändlichste Weise missbraucht hat, ist kein „notwendiges Tatbestandsmerkmal des § 212 Abs 1 Z 2 dritter Fall StGB", sodass kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 32 Abs 2 S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Arno Wolfgang R***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGBaF (Punkt I des Urteilssatzes) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (II) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (III) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Darnach hat er, zusammengefasst wiedergegeben, vom 31. M... mehr lesen...
Norm: StGB §206 Abs1StGB §207 Abs2StGB §212 Abs1
Rechtssatz: Eine sexuelle Tendenz wird vom Gesetz nur in den Fällen der (auf die Verleitung des Opfers durch den Täter zur Vornahme von Unzuchtshandlungen an sich selbst abgestellten) jeweils zweiten Alternative der §§ 207 Abs 2 und 212 Abs 1 StGB verlangt, während die Tatbestände des § 206 Abs 1 StGB (ebenso wie die Bestimmung des § 207 Abs 1 StGB) und des § 212 Abs 1 erster Fall StGB eine solch... mehr lesen...