Norm: StGB §212 Abs1 StGB § 212 heute StGB § 212 gültig ab 01.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 StGB § 212 gültig von 01.07.2006 bis 31.08.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2006 StGB § 212 gültig von 01.05.2004 bis 30.06.... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §212 Abs1
Rechtssatz: Z 2 des § 212 Abs 1 StGB ist materiell subsidiär zu Z 1 leg cit. Entscheidungstexte 11 Os 96/14y Entscheidungstext OGH 28.10.2014 11 Os 96/14y 11 Os 1/15d Entscheidungstext OGH 10.03.2015 11 Os 1/15d 14 Os 59/16g Entscheidungstext OGH 20.10.2016... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rene H***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 17. Juli 2010 in N***** mit der am 28. Juni 1998 geborenen Jennifer W*****, sohin mit einer unmündigen Person, durch Einführen seines Fingers in den Anus eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung unternommen. Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5 und 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Manuel D***** und Manfred H***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach § 205 Abs 1 StGB (1./), D***** weiters des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB (3./) und H***** überdies des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (2./) schuldig erkannt. Danach haben - soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Belang - 1./ Manuel D****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst M***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er im Oktober 2007 in Wien außer dem Fall des § 206 StGB eine geschlechtliche Handlung an seiner am 14. April 1997 geborenen Tochter Michelle M***** vorgenommen, indem er mit seinem erigierten Penis an der Innenseite von Michelles Oberschenkeln entlang strich, dabei masturbierte und letztlich auf deren Bauch ejakulierte. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Karl M***** und Rainer M***** des Verbrechens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs 2, Abs 3 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Karl M***** und Rainer M***** des Verbrechens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach Paragraph 92, Absatz 2,, Absatz 3, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach haben sie von... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut L***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I./) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II./) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 (zu ergänzen: Z 2) StGB (III./) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (IV./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut L***** der Verbrechen des schw... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §212 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Der im Rahmen der Strafzumessung als negativ bewertete Umstand, dass der Angeklagte das besondere Vertrauen der ihm die minderjährigen Opfer anvertrauenden Eltern bzw Erziehungsberechtigten auf schändlichste Weise missbraucht hat, ist kein „notwendiges Tatbestandsmerkmal des § 212 Abs 1 Z 2 dritter Fall StGB", sodass kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 32 Abs 2 S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert B***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1), mehrerer teils beim Versuch (§ 15 StGB) verbliebener Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert B***** des Verbrechens des schweren sexuellen Miss... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §212 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Der im Rahmen der Strafzumessung als negativ bewertete Umstand, dass der Angeklagte das besondere Vertrauen der ihm die minderjährigen Opfer anvertrauenden Eltern bzw Erziehungsberechtigten auf schändlichste Weise missbraucht hat, ist kein „notwendiges Tatbestandsmerkmal des § 212 Abs 1 Z 2 dritter Fall StGB", sodass kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 32 Abs 2 S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter G***** jeweils einer unbestimmten Zahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 (I/1) und von Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (I/2, II/1 bis 3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter G***** jeweils einer unbestimmten Zahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, (I/1) und von Vergehen de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB und mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Gesc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Slobodan V***** des (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Slobodan V***** des (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Demnach hat er zwischen Oktober 2004 und Oktober 2005 in Wien außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an unmündigen Per... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz D***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I1) und des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I2), (richtig:) der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (I3) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz D***** des Verbrechens ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Reinhard S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I./), der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (II./ 1.), des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB idF BGBl 1989/242 (II./ 2.), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (III./), der Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten pornographischen Darstellungen Minde... mehr lesen...
Gründe: Haydar D***** wurde einer jeweils unbestimmten Anzahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A) sowie von Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 Abs 1 StGB (B) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 (zu ergänzen: Z 1) StGB schuldig erkannt. Haydar D***** wurde einer jeweils unbestimmten Anzahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB und (zu 1./) des Verbrechens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB idF vor dem StRÄG 2004 (gemeint idF BGBl 1989/242) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Rudolf P***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster und zweiter Fall, Abs 2 erster Fall StGB idF BGBl I 1998/153 (I.), der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster und zweiter Fall StGB idF BGBl 1974/60 (II.), des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB idF BGBl 1974/60 (III. 1.), des schweren sexuellen Missbrauchs von... mehr lesen...
Gründe: Ing. Siegfried F***** wurde von der Anklage, er habe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommenssteuer von 110.792,68 Euro dadurch bewirkt, dass er es als ehemaliger Geschäftsführer der Ing. F***** KEG unterlassen habe, für das Jahr 2000 Steuererklärungen einzureichen, in denen der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ingo F***** des (richtig: der) Verbrechen(s) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1a), des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1b), des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (2) und des (richtig: der) Vergehen(s) des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (richtig: § 212 Abs 1 Z 2 idF StRÄG 2004; 3) schuldig erkannt. Danach hat er in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Valentin Theodor S***** der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB aF (1.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 StGB aF Mit dem angefochtenen Urteil wurde Valentin Theodor S***** der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB aF (1.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, StGB aF (2.) schuldig erkannt. Danach hat er im Sommer 200... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthält, wurde Halil A***** der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (Punkt I und II des Urteilstenors) und der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 StGB (III) schuldig erkannt. Darnach hat er in Abtenau Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthält, wurde Halil A***** der Vergehen des Missbrauchs eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bruno K***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A) sowie der Vergehen der pornographischen Darstellungen mit Unmündigen nach § 207a Abs 1 Z 1, Z 2, Abs 2 StGB (B), des Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (C) und der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB (D) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bruno K***** des Verbrechen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander Georg S***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er zwischen Februar 2002 und 13. April 2003 in Graz in zahlreichen Angriffen seine am 19. Februar 1994 geborene, sohin unmündige Halbschwester Ilona S***** an der Scheide gestreichelt hatte. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander Georg S***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph... mehr lesen...
Gründe: Dr. Abdul Jabar A***** wurde (richtig:) einer jeweils unbestimmten Anzahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1) und Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er von Frühjahr 2000 bis 3. November 2002 in Wien in zahlreichen Angriffen Dr. Abdul Jabar A***** wurde (richtig:) einer jeweils unbestimmten Anzahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander Kraus (richtig) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (II), nach § 2 Abs 1 lit c PornG (III) und des Betruges nach § 146 StGB (IV) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander Kraus (richtig) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dieter Z***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dieter Z***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (1) und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, Absatz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Arno Wolfgang R***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGBaF (Punkt I des Urteilssatzes) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (II) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (III) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Darnach hat er, zusammengefasst wiedergegeben, vom 31. M... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Der nominell auf Z 4, 5a und 10, der Sache nach auch Z 5 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt keine Berechtigung zu. Der nominell auf Ziffer 4,, 5a und 10, der Sache nach auch Ziffer 5, des Paragraph 281, Absatz eins, StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt keine Berechtigung zu. Ungeachtet des Unterbleibens (§ 238 Abs 1 StPO) einer Entscheidung über den ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin W***** des Vergehens der pornographischen Darstellungen mit Unmündigen nach § 207a Abs 1 Z 1 erster Fall StGB schuldig erkannt, weil er im März 1999 in Hallein die bildliche Darstellung einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person, nämlich ein Foto, auf dem seine am 24. Februar 1993 geborene Tochter Marlene Sch***** mit den Händen ihre Pobacken so auseinanderzieht, dass Anal- und Genitalbereich entblößt werden, her... mehr lesen...