Gründe: A. Mit den (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteilen (a) vom 6.August 1987 und (b) vom 18. August 1987 wurden Rudolf H***, Stefanie B*** und Richard L*** des - vom Erstgenannten zum Teil als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB sowie von beiden Letztgenannten als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB - begangenen Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben in Wien und Vösendorf (b) Rudolf H... mehr lesen...
Norm: StGB §153StGB §153a
Rechtssatz: Die Annahme und das Einbehalten von Zuwendungen Dritter durch den Machthaber ist nur dann nicht als Untreue (§ 153 StGB) zu beurteilen, wenn diese - sei es ohne erweisbaren Zusammenhang mit einem konkreten Geschäft oder sei es ohne vorangegangene (ausdrücklich oder konkludente) Vereinbarung erst nachträglich gewährte - Zuwendung keinerlei nachteiligen Einfluß für den Machtgeber zu entfalten vermochte, das G... mehr lesen...