Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer beantragten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden als Grundverkehrsbehörde erster Instanz die Genehmigung des Kaufvertrages vom 19./26. Mai 2008 über eine benachbarte landwirtschaftliche Liegenschaft bestehend aus den Grundstücken 365/1, 376/1 in EZ 1050, KG K. 1.1. Einem zwischen den Beschwerdeführern und der mitbeteiligten Partei - sohin mit denselben Vertragsparteien - über dieselbe Liegenschaft abgeschlossenen Kaufv... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2AVG §68 Abs1Nö GVG 1989 §3 Abs1, Abs2Nö GVG 2007 §6 Abs1, Abs2
Leitsatz: Kein Entzug des gesetzlichen Richters durch Zurückweisung desneuerlichen Antrags auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung einesKaufvertrags wegen entschiedener Sache; keine wesentliche Änderungder Sach- oder Rechtslage gegenüber einem in Rechtskraft erwachsenenBescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Kaufvertrag vom 10. Dezember 2004 hat die Beschwerdeführerin die Liegenschaften GST-NRn 718, 720/1 und 723/1, alle KG Wernberg I, im Ausmaß von 10.505 m² erworben. Die Grundstücke sind im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Wernberg als Grünland - landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen und werden im Pachtwege landwirtschaftlich bewirtschaftet. Laut Pkt. 6 des Kaufvertrages ist die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes von der grundverkehrsbehördlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Kaufvertrag vom 7. Dezember 2004 hat die Beschwerdeführerin die Liegenschaft GST-NR 1236, KG Wernberg I, im Ausmaß von 15.967 m² erworben. Das Grundstück ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Wernberg als Grünland - landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen und wird im Pachtwege landwirtschaftlich bewirtschaftet. Laut Pkt. 6 des Kaufvertrages ist die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes von der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung abhängig. ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: Krnt GVG 2002 §3 Abs1 lita, §10
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Rechtsgeschäftes; vertretbare Annahme keiner weiteren land- und
forstwirtschaftlichen Nutzung des kaufgegenständlichen Grundstücks
durch die - Kraftwerke betreibende - Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktKrnt GVG 2002 §3 Abs1 lita, §10
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht bei Versagung der
grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rechtsgeschäftes durch
Unterlassung eines ausreichenden Ermittlungsverfahrens zur Frage der
weiteren landwirtschaftlichen Nutzung des kaufgegenständlichen
Grundstücks aufgrund des Vorbringens ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 18.3.2004 das Grundstück Nr. 998 des Grundbuches der Katastralgemeinde 21005 Dietmanns im Katastralausmaß von 0,8738 ha. Die Grundverkehrs-Bezirkskommission für den Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Waidhofen an der Thaya am Sitz der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya versagte mit Bescheid vom 21.6.2004 diesem Rechtserwerb die grundverkehrsbehördliche Zustimmung. ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienAVG §39 Abs2, §40 ffNö GVG 1989 §3 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf eine mündliche Verhandlung vor einem
unparteiischen Tribunal bei Versagung der grundverkehrsbehördlichen
Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs wegen Widerspruchs zum
Interesse an der Stärkung eines leistungsfähigen Bauernstandes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit notariellem Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 8. März 1988 bekam der Beschwerdeführer von seiner Mutter näher bezeichnete Liegenschaften in EZ 90007 GB Birgitz auf ihren Todesfall geschenkt. In einem Nachtrag zu diesem Vertrag wurde festgehalten, dass die Geschenkgeberin ausdrücklich auf das Recht verzichtet, diese Schenkung auf den Todesfall zu widerrufen. Im Jahr 2002 verstarb die Geschenkgeberin. Der die Verlassenschaft abha... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: Tir GVG 1983 §1 Abs1 Z1Tir GVG 1983 §3 Abs1 litaTir GVG 1996 §23Tir GVG 1996 §31Tir GVG-Nov LGBl 75/1999 ArtII Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Zurückweisung der Anzeige einer Schenkung auf den Todesfall an
die Grundverkehrsbehörde als verspätet; Anwendung der
verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Tir ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Kaufvertrag vom 14.10.1963 erwarb die Beschwerdeführerin, eine deutsche Staatsangehörige, eine aufgelassene Almhütte im Bereich der "Schwarzriesalm" samt ca. 1000 m2 Umgebungsgrund aus der Liegenschaft EZ 105, GB Erl, die sie ihren eigenen Angaben zufolge zu Urlaubszwecken nutzen wollte. Mit Bescheid vom 15.5.1964 versagte die Grundverkehrsbehörde die Genehmigung des Kaufvertrags; die dagegen erhobene Berufung blieb erfolglos. 1.2. Mit V... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: Tir GVG 1954 §3 Abs1Tir GVG 1983 §6 Abs1 litcTir GVG 1996 §40 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
"Pachtvertrags" aufgrund der Annahme mangelnder
Selbstbewirtschaftung; denkmögliche Annahme des Vorliegens eines
zustimmungspflichtigen Rechtserwerbs sowie... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen den Bescheid der Landes-Grundverkehrskommission, mit dem der Berufung (der Mieter eines Wochenendhauses) betreffend die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung zu einem Mietvertrag Folge gegeben und gemäß §24 Abs3 iVm. §40 Abs3 Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996, LGBl. für Tirol 61 idF. LGBl. für Tirol 59/1997, festgestellt wird, daß der Mietvertrag gemäß §3 Abs1 litf und g Tiroler Grundverkehrsgesetz 1983 nicht d... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationTir GVG 1983 §3 Abs1 litf, litg
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Feststellung der
Nichtanwendbarkeit des Tir GVG auf den vorliegenden Mietvertrag
mangels Legitimation
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Feststellung, daß ein Mietvertrag gemäß §3 Abs1 litf und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Grundverkehrs-Landeskommission beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (NÖ GLK) verweigerte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 7. Mai 1997 gemäß §3 Abs2 lith des NÖ Grundverkehrsgesetzes 1989, LGBl. 6800-2, (NÖ GVG), die grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem zwischen dem Erstbeschwerdeführer als Käufer und dem Zweitbeschwerdeführer als Verkäufer am 27. September 1994 geschlossenen Kaufvertrag über einen 2/3-Miteigentumsa... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2EMRK Art8Nö GVG 1989 §1 Z1Nö GVG 1989 §3 Abs1Nö GVG 1989 §3 Abs2 lithEG-Vertrag Art177
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Liegenschaftserwerbs infolge Vereinbarung eines den ortsüblichen
Verkehrswert erheblich übersteigenden Kaufpreises;
Grun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Grundverkehrskommission für den politischen Bezirk St. Johann im Pongau versagte mit Bescheid vom 29. Dezember 1987 dem zwischen den Beschwerdeführern als Käufern und T S als Verkäuferin geschlossenen Kaufvertrag vom 4. September 1986 (mit Nachtrag vom 31. Dezember 1986) über die Grundstücke Nr. 203/1 und 203/9 in EZ 731 KG Bad Gastein im Gesamtausmaß von 61.731 m2 (Kaufpreis 700.000.- S) unter Berufung auf die §§4 Abs1, 18 Abs1 litb und 21 Abs3 des ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktSbg GVG 1986 §3 Abs1Sbg GVG 1993 §8 Abs1Sbg GVG 1993 §45AVG §68 Abs1
Leitsatz: Aufhebung eines Bescheides betreffend die Versagung der
grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Schenkungsvertrages auf
den Todesfall wegen in die Verfassungssphäre reichender
Mangelhaftigkeit des angefochtenen Bescheides; unlösbarer Widerspruc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Kaufvertrag vom 15. Oktober 1976 erwarb der Beschwerdeführer einen in den KG Gnadenwald und Terfens gelegenen geschlossenen Hof im Sinne des Tiroler Höfegesetzes. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgrundverkehrsbehörde beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 1. März 1985 wurde diesem Rechtserwerb, soweit er den in der Gemeinde Terfens gelegenen Gutsbestand betraf, die grundverkehrsbehördliche Zust... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2Tir GVG 1983 §3 Abs1 litaTir GVG 1983 §16Tir GVG 1993 §28Tir GVG 1993 §40
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch Abweisung der Berufung gegen die Zurückweisung eines
Antrags auf neuerliche grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem
Rechtsgeschäft infolge Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts wege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 7. März 1985 schloß der Beschwerdeführer, ein italienischer Staatsangehöriger aus Südtirol, als Übernehmer einen Übergabsvertrag auf den Todesfall über bestimmte Grundstücke in Mils ab. Die Grundverkehrsbehörde Mils erteilte diesem Rechtserwerb mit Bescheid vom 23. Juli 1993 gemäß §3 Abs1 lita des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, Anlage zur Kundmachung der Landesregierung vom 18. Oktober 1983 über die Wiederverlautbarung des Grundverkehrsgesetze... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / StaatsangehörigkeitB-VG Art83 Abs2StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbTir GVG 1983 §3 Abs1 litaTir GVG 1983 §4 Abs1Tir GVG 1983 §6 Abs1 litcTir GVG 1993 §28Tir GVG 1993 §40 Abs2Tir GVG 1993 §40 Abs4
Leitsatz: Keine denkunmögliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen
Zustimmung zu einem Ausländerg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Erstbeschwerdeführerin - sie besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft - ist Eigentümerin eines Grundstückes in Jochberg samt darauf befindlichem Zweifamilienwohnhaus, das sie - vorbehaltlich der Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung - an die beiden anderen Beschwerdeführer, deutsche Staatsangehörige, mit Vertrag vom 21. Juni 1990 veräußerte. Der Kaufpreis in Höhe von S 3,8 Mio wurde bei Vertragsabschluß bar bezahlt, die Erstbeschwerd... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art15 Abs1Tir GVG 1983 §3 Abs1 litfTir GVG 1983 §3 Abs1 litiTir GVG 1983 §4 Abs2 lita
Leitsatz: Keine kompetenzrechtlichen Bedenken gegen die Festlegung einer
Genehmigungspflicht für die
Begründung: von Pfandrechten an
Grundstücken für Ausländer im Tir GVG 1983; keine
Gleichheitswidrigkeit dieser Bestimmung hins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Leutasch; laut Gesellschaftsvertrag vom 22. Mai 1992 stehen 51% dieser Gesellschaft im Eigentum einer im Jahre 1921 geborenen österreichischen Staatsbürgerin, 49% wurden von einer im Jahre 1923 geborenen deutschen Staatsangehörigen übernommen. Am 14. September 1992 erging ein bis 31. Dezember 2020 befristetes Anbot der österreichischen Staatsbürgerin, ihren Geschäftsanteil de... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2Tir GVG 1983 §3 Abs1 litaTir GVG 1983 §13ABGB §879 Abs1
Rechtssatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung des Antrags einer Gesellschaft mbH auf Ausstellung einer Negativbestätigung gemäß §3 Abs1 lita Tir GVG 1983; verfassungskonforme Annahme des Vorliegens eines nichti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 29. Juni 1988 schloß der Beschwerdeführer mit P S einen "Pacht- und Optionsvertrag" mit folgendem Inhalt ab: "Pacht- und Optionsvertrag ... I. Grundbuchsstand und Rechtsverhältnisse ... II. Verpachtung Nachdem derzeit nicht feststeht, wann seitens der Grundverkehrsbehörde die Zustimmung zum Erwerb weiterer landwirtschaftlich genutzter Grundstücke durch Herrn A S erteilt wird, verpachtet Herr P S als Alleineigentümer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 29. August 1982 schloß die Beschwerdeführerin (zusammen mit einer weiteren Person bereits im Jahre 1985 aus dem Vertragsverhältnis ausschied) einen Mietvertrag auf die Dauer von 30 Jahren betreffend ein Wohnhaus ab, das zu einem geschlossenen Hof im Sinne des Tiroler Höfegesetzes gehört. Nachdem der Rechtsvertreter der Vermieterin mit Schreiben vom 11. März 1992 den Antrag an die Grundverkehrsbehörde gerichtet hatte, "darüber zu entscheiden, ob die Ver... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5Tir GVG 1983 §2 Abs1Tir GVG 1983 §3 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter
Rechte durch die Feststellung der grundverkehrsbehördlichen
Genehmigungspflicht eines "Pacht- und Optionsvertrages";
keine denkunmögliche Bewertung dieses Vertrages als
genehmigungspflichtiges Rech... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5Tir GVG 1983 §1 Abs1 Z1Tir GVG 1983 §3 Abs1 liteTir GVG 1983 §4 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte
durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Mietvertrages auf die Dauer von 30 Jahren betreffend ein
landwirtschaftliches Wohngebäude eines ge... mehr lesen...