RS Vfgh 1994/9/27 B1855/93

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Veröffentlicht am 27.09.1994
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art83 Abs2
Tir GVG 1983 §3 Abs1 lita
Tir GVG 1983 §13
ABGB §879 Abs1

Rechtssatz

Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung des Antrags einer Gesellschaft mbH auf Ausstellung einer Negativbestätigung gemäß §3 Abs1 lita Tir GVG 1983; verfassungskonforme Annahme des Vorliegens eines nichtigen Umgehungsgeschäftes; keine Bedenken gegen die Zusammensetzung der Grundverkehrsbehörden (Hinweise auf die Vorjudikatur)

(Ebenso: B167/94 ua und B233/94, beide E v 27.09.94).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Behördenzuständigkeit, Grundverkehrsrecht, Vorfrage, Ausländergrunderwerb, Umgehungsgeschäft, Behördenzusammensetzung, Tribunal

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B1855.1993

Dokumentnummer

JFR_10059073_93B01855_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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