Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der O. M. auf private Unterbringung und Versorgung mit angemessener Verpflegung für individuell untergebrachte Personen gemäß den § 2 Abs 2 und Abs 6, § 4 lit c, § 5 Abs 1, § 20 und § 21 Tiroler Grundversorgungsgesetz (TGVG) abgewiesen. Gegen diesen Bescheid hat die Berufungswerberin fristgerecht Berufung erhoben und vorgebracht, dass die belangte Behörde ihrer Verpflichtung gemäß § 60 AVG nicht nachgekommen sei. Nach dieser Bestimmung müss... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Erwerb eines als Bauerwartungsfläche gewidmeten Grundstückes, welches nicht landwirtschaftlich genutzt wird, bedarf keiner grundverkehrsbehördlichen Bewilligung, da weder ein Baugrundstück noch ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück im Sinne des Grundverkehrsgesetzes vorliegt. mehr lesen...
Rechtssatz: Daß die Kaufliegenschaft durch keine Zufahrt erschlossen ist und eine solche nur den Berufungswerbern aufgrund deren angrenzenden Vorbesitz möglich ist, ist bei der Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen des §4 Abs3 lita Grundverkehrsgesetz gegeben sind, unerheblich. mehr lesen...