Der Beschwerdeführer stand im verfahrensgegenständlichen Zeitraum als Hauptschuloberlehrer (HOL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 10. Mai 2007 sprach die belangte Behörde wie folgt aus (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof): "Verhandlungsbeschluss Die Disziplinarkommission für Pflichtschullehrer beim Bezirksschulrat Zwettl hat am 10. Mai 2007 durch den Vorsitzenden Dr. DE und die weiteren Mitgl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §124 impl; LDG 1984 §93 Abs1; LDG 1984 §93 Abs10; LDG 1984 §93 Abs11; LDG 1984 §93 Abs12; LDG 1984 §93 Abs13; LDG 1984 §93 Abs14; LDG 1984 §93 Abs15; LDG 1984 §93 Abs5; LDG 1984 §93 Abs6; LDG 1984 §93 Abs7; LDG 1984 §93 Abs8; LDG 1984 §93 Abs9;MRK Art6 Abs1; VwGG §39 Abs2 Z6; BDG 1979 § 124 heute ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seine Dienststelle ist die Tiroler Fachberufsschule X in I. Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seine Dienststelle ist die Tiroler Fachberufsschule römisch zehn in römisch eins. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landesregierung eingerichteten Disziplinarkommission für L... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §93 Abs10;LDG 1984 §93 Abs9;
Rechtssatz: Durch das vorzeitige Verlassen der Verhandlung vor der Disziplinaroberkommission durch den Disziplinaranwalt begibt sich der Disziplinaranwalt seiner prozessualen Rechte, nicht aber der Disziplinarbeschuldigte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004090011.X03 Im ... mehr lesen...