Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuldirektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Ihre Dienststelle ist die Volksschule G, die sie leitet. Im Schuljahr 2009/2010 waren an dieser Volksschule sechs Schulklassen und drei Gruppen der Tagesbetreuung eingerichtet. Im Schuljahr 2009 aus 2010, waren an dieser Volksschule sechs Schulklassen und drei Gruppen der Tagesbetreuung eingerichtet. Unstrittig ist, dass der Beschwerdeführerin seitens de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §51 Abs6 idF 2001/I/047; LDG 1984 §51 Abs8 idF 2005/I/165; LDG 1984 §51 idF 2001/I/047;VwRallg; LDG 1984 § 51 heute LDG 1984 § 51 gültig ab 01.09.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020 LDG 1984 § 51 gültig von 0... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuldirektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Sie leitet die Volksschule L, welche seit dem Schuljahr 2007/2008 siebenklassig geführt wird, wobei es in der ganztägigen Schulform eine Gruppe der Tagesbetreuung gibt. Mit Antrag vom 5. März 2008 begehrte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der regelmäßigen Unte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §51 Abs6 idF 2001/I/047; LDG 1984 §51 Abs8 idF 2005/I/165; LDG 1984 §51 idF 2001/I/047;VwRallg; LDG 1984 § 51 heute LDG 1984 § 51 gültig ab 01.09.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020 LDG 1984 § 51 gültig von 0... mehr lesen...