I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war ihre Dienststelle die Volksschule J. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war ihre Dienststelle die Volksschule J. Mit dem im Instanzen... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §16 Abs1 Z6;LDG 1984 §20 idF 1984/302;LDG 1984 §3;LDG 1984 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin ist auf Grund eines Diensttausches im Sinne des § 20 LDG 1984 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Burgenland eingetreten. Ein derartiger Diensttausch zwischen verschiedenen Bundesländern kommt in Bezug auf den bisherigen Dienstgeber einer Auflösung des ... mehr lesen...