Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13 Abs3 Z2; LDG 1984 §16 Abs1 Z3; VwGG §30 Abs2; VwGG §42 Abs3; VwGG §63 Abs1; LDG 1984 § 16 heute LDG 1984 § 16 gültig ab 01.09.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2015 LDG 1984 § 16 gültig von 0... mehr lesen...
I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war ihre Dienststelle die Volksschule J. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war ihre Dienststelle die Volksschule J. Mit dem im Instanzen... mehr lesen...
I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war ihre Dienststelle die Volksschule J. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war ihre Dienststelle die Volksschule J. Mit dem im Instanzen... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §16 Abs1 Z6;LDG 1984 §20 idF 1984/302;LDG 1984 §3;LDG 1984 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin ist auf Grund eines Diensttausches im Sinne des § 20 LDG 1984 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Burgenland eingetreten. Ein derartiger Diensttausch zwischen verschiedenen Bundesländern kommt in Bezug auf den bisherigen Dienstgeber einer Auflösung des ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §16 Abs1 Z6;LDG 1984 §20 idF 1984/302;LDG 1984 §3;LDG 1984 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin ist auf Grund eines Diensttausches im Sinne des § 20 LDG 1984 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Burgenland eingetreten. Ein derartiger Diensttausch zwischen verschiedenen Bundesländern kommt in Bezug auf den bisherigen Dienstgeber einer Auflösung des ... mehr lesen...