Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;KVG 1934 §18 Abs2 Z3;KVG 1934 §21 Z1;
Rechtssatz: Die im § 21 Z 1 KVG im Wege des Begriffes "vereinbarter Preis" normierte Bemessungsgrundlage wird von der Judikatur dahin verstanden, daß dadurch oft schwierige Bewertungsfragen vermieden werden sollen (Hinweis E 19.1.1994, 93/16/014... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wies in den Bilanzen zum Bilanzstichtag 30. September jeweils "Skontorückstellungen" aus. Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß bei der Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens jeweils für zu gewährende Skonti Rückstellungen als Schuldposten, und zwar am 1. Jänner 1987 S 4,149.039,--, zum 1. Jänner 1988 S 3,564.000,--, zum 1. Jänner 1989 S 4,220.000,-- und zum 1. Jänner 1990 S 5,000.000,--, abgezogen worden waren. Der Prüfe... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §6;
Rechtssatz: Eine Rückstellung für Skontoabzüge ist im Hinblick auf § 6 BewG nicht als Verbindlichkeit zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994130214.X04 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Zum 1. Jänner 1982, 1983, 1984 und 1985 stellte das Finanzamt mit Bescheid den Einheitswert des Betriebsvermögens der Beschwerdeführerin fest, der - bei einem Rohvermögen zwischen ca. 21,9 Milliarden S (zum 1. Jänner 1982) und 33,4 Milliarden S (zum 1. Jänner 1985) - zwischen ca. 834 Mio. S und 622,6 Mio. S lag. Es brachte dabei folgende im Jahresabschluß zum jeweils vorangegangenen 31. Dezember aktivierte Beträge an Disagio, Agio und "Garantie- und Begebungskosten" als Aktivposten so... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §6;
Rechtssatz: Die Rückzahlungsverpflichtung ist keine aufschiebend bedingte Last iSd § 6 BewG. Sie ist nach Maßgabe des § 14 BewG zu bewerten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992130088.X06 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die sich aus Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen ergebenden Lasten der beschwerdeführenden GmbH bei der sie betreffenden Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;
Rechtssatz: Anders als bei der betriebswirtschaftlichen, handelsrechtlichen und bilanzsteuerlichen Bewertung des Betriebsvermögens, wo die Berücksichtigung aufschiebend bedingter Lasten geboten sein kann, ist die Berücksichtigung solcher Lasten im Rahmen des Bewertungsgesetzes durch dessen § 6 ausdrücklich untersagt. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1 idF 1977/645; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0048 E 11. März 1983 RS 1 Stammrechtssatz Weder Rückstellungen für künftige Abfertigungen von Dienstnehmern noch für Pensionsanwartschaften von Dienstnehmern sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens abziehbare Schulden. European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde der beschwerdeführenden GmbH bei der Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zu den im Spruch: genannten Stichtagen den Abzug von Verpflichtungen aus Abfertigungsvorsorgen und aus Pensionsanwartschaften als Schulden gemäß § 64 Abs. 1 BewG 1955. Die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 25. Februar 1992, B 525/91-9, abg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde der beschwerdeführenden Gesellschaft bei der Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zu den im Spruch: genannten Stichtagen den Abzug von Verpflichtungen aus Abfertigungsvorsorgen und aus Pensionsanwartschaften als Schulden gemäß § 64 Abs. 1 BewG 1955. Die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 25. Februar 1992, B 531/9... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0069 E 29. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit und kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG 1955 nicht in Betracht, während Verbindlichkeiten aus Pensionszusagen als aufschiebend bedingte Lasten i... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0069 E 29. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit und kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG 1955 nicht in Betracht, während Verbindlichkeiten aus Pensionszusagen als aufschiebend bedingte Lasten i... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Jahren 1981 und 1982 Alleingesellschafterin u.a. der A.M. GmbH und der A.I. GmbH, deren Stammkapital jeweils S 3,500.000,-- betrug. Mit diesen Tochtergesellschaften hatte die Beschwerdeführerin Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen, denen die steuerliche Anerkennung im Sinne der Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1966 versagt bleiben mußte, was zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §8 Abs4;
Rechtssatz: Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung der Beteiligung ist unabhängig von der Frage der Organschaft nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X05 ... mehr lesen...
An die beschwerdeführende GmbH, die ihren Sitz (Geschäftsleitung) im Inland hat und unter anderem die Planung, Lieferung, Errichtung und Finanzierung von Industrieanlagen zum Geschäftsgegenstand hat, erging zunächst ein vorläufiger Bescheid über den Einheitswert, die Vermögensteuer und das Erbschaftssteueräquivalent ab dem 1. Jänner 1984. In der Bescheidbegründung ersuchte das Finanzamt die Beschwerdeführerin, den Posten "Rückstellungen für Projektkosten" näher zu erläutern. Diesem Er... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §65 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 379;
Rechtssatz: Bei der Einheitsbewertung sind nur Schulden zu berücksichtigen, mit deren Geltendmachung der Schuldner ernsthaft rechnen muß (Hinweis E 19.9.1989, 88/14/0173). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130282.X02 ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §65 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 379;
Rechtssatz: Garantierückstellungen für Gewährleistungsansprüche, die möglicherweise in der Zukunft erhoben werden, sind aufschiebend bedingte Lasten, deren Entstehung von einem ungewissen künftigen Ereignis, nämlich dem Auftreten eines Schadens im Verlauf der Gewährleistungsf... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgender Sachverhalt: Eine Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Mainz (BRD) - in der Folge: Abtretende - war Gesellschafterin einer Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien. Der Geschäftsanteil der Abtretenden entsprach einer - zur Hälfte bar eingezahlt gewesenen - Stammeinlage im Nennbetrag von S 49 Mio. Mit "Abtretungsanbot" vom 3. Oktober 1984, worüber von einem öffentlichen Notar in Wien ein Notariatsakt aufgenommen... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 259; AnwBl 1990/3, S 150;
Rechtssatz: Dem Sinn des BewG entsprechend muß der Steuergegenstand in Geld "umgerechnet", also bewertet werden, wenn er nicht selbst in Geld besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150032.X04 Im RIS seit 14.01... mehr lesen...
Der deutsche Staatsangehörige FB ist am 1. September 1976 verstorben. Sein letzter Wohnsitz befand sich in Österreich. Er hatte seiner Lebensgefährtin AH mit letztwilliger Verfügung vom 9. Juni 1958 verschiedene Vermächtnisse ausgesetzt, und zwar unter anderem ein wertgesichertes Barlegat in Höhe von DM 150.000,--, das am Todestag des Erblassers rechnerisch unbestrittenermaßen einen Wert von DM 622.750,-- = öS 4,369.250,-- besaß, sowie ein in der Bundesrepublik Deutschland liegendes G... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BewG 1955;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 245;
Rechtssatz: Art 7 DBAbk mit der BRD auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern, BGBl 1955/220, schließt nicht aus, daß der unter den Progressionsvorbehalt fallende Nachlaß in den beiden vertragschließenden Staaten verschieden bewertet wird. Da jeder der Vertragsstaaten die ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0069 E 29. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit und kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG 1955 nicht in Betracht, während Verbindlichkeiten aus Pensionszusagen als aufschiebend bedingte Lasten i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §11;BewG 1955;
Rechtssatz: Der im Ertragsteuerrecht bestehende, kaufmännischer Bilanzierung entsprechende Grundsatz, wonach der Bestandnehmer, der Verbesserungen am Bestandgegenstand vornimmt, die als Bestandteil in das Eigentum des Bestandgebers übergehen, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als deren wi... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0069 E 29. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit und kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG 1955 nicht in Betracht, während Verbindlichkeiten aus Pensionszusagen als aufschiebend bedingte Lasten i... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AngG §23 Abs1;BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 170;
Rechtssatz: Auch wenn man in der Pension einen Teil des Entgelts für die Dienstleistung des Arbeitnehmers sieht, so kommt doch die Belastung, also die Pensionsschuld, erst mit dem Eintritt des völlig ungewissen Ereignisses des Pensionsfalles zu ihrer Kraft.... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AngG §23 Abs1;BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 170;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Erbringung der Pensionsleistungen ist vom Eintritt des Pensionsfalles nicht unabhängig. Vielmehr setzen die Ruhegeldleistungen erst mit der Pensionierung des Mitarbeiters ein. Der Ruhegeldanspruch entfällt hingegen, wenn der Mita... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 170;
Rechtssatz: Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit und kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG 1955 nicht in Betracht, während Verbindlichkeiten aus Pensionszusagen als aufschiebend bedingte Lasten iSd § 6 BewG 1955 n... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §11;BewG 1955 §12;BewG 1955 §13;BewG 1955 §14;BewG 1955 §15;BewG 1955 §16;BewG 1955 §17;BewG 1955 §2;BewG 1955 §3;BewG 1955 §4;BewG 1955 §5;BewG 1955 §6;BewG 1955 §7;BewG 1955 §8;BewG 1955 §9;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs 1 ErbStG, das gegenüber den BewG lex spezialis ist, richtet sich die Bewertung, soweit nicht in § 19 Abs ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6; BewG 1955 §64 Abs1 idF 1977/645; BewG 1955 § 6 heute BewG 1955 § 6 gültig ab 30.07.1955 BewG 1955 § 64 heute BewG 1955 § 64 gültig ab 27.06.2001 zul... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;BewGNov 1972 Art3;
Rechtssatz:
Auch Einheitswerte, die zu Stichtagen festgestellt wurden, die nach dem 1.1.1977 bzw 1.1.1980 liegen, sind gemäß Art 3 der BewGNov 1972 entsprechend zu erhöhen. Auch Einheitswerte, die zu Stichtagen festgestellt wurden, die nach dem 1.1.1977 bzw 1.1.1980 liegen, sind gemäß Artikel 3, der BewGNov 1972 entsprechend zu erhöhen.
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