Entscheidungen zu § 56 Abs. 4 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2016/3/17 Ro 2014/16/0026

Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde einem Rückzahlungsantrag der Revisionswerberinnen nicht Folge. Sie ging davon aus, dass der Kostenbeamte des Bezirksgerichtes Bregenz die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z 4 (offenbar gemeint: Z 1) GGG für die auf einem Übergabevertrag beruhende Einverleibung des Eigentumsrechtes der Revisionswerberinnen an zwei Liegenschaften zutreffend gegenüber den Revisionswerberinnen in Höhe von jeweils EUR 2.385,-- festgesetzt habe, wei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.03.2016

RS Vwgh 2016/3/17 Ro 2014/16/0026

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §56 Abs3; BewG 1955 §56 Abs4;GGG 1984 §26a Abs1 idF 2013/I/001; BewG 1955 § 56 heute BewG 1955 § 56 gültig ab 30.07.1955 BewG 1955 § 56 heute ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.2016

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