Index: 33 Bewertungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AVG §37;AVG §56;BewG 1955 §2;BewG 1955 §29;BSVG §23 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde hat, bevor sie davon ausgehen darf, daß ein Betrieb bei Feststellung des Einheitswertes seitens der Abgabenbehörde erfaßt ist, Feststellungen über den Inhalt des maßgeblichen Einheitswertbescheides - insb den Umfang der wirtschaftlichen E... mehr lesen...
In ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermeßbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1. Jänner 1979 betreffend den von der Beschwerdeführerin mit "X-See, Parzelle Nr. 805 (Fischerei)" bezeichneten Betrieb gab die Beschwerdeführerin die tatsächliche Nutzung der genannten Fläche von 144,72 ha mit "Gewässer" an, wobei sie auf ihre Fischereiberechtigung verwies. Mit dem Einheitswertbescheid (Hauptfeststellung) zum 1. Jänner 1979 mit Wirksamkei... mehr lesen...
In ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermeßbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1. Jänner 1979 betreffend den von der Beschwerdeführerin mit "X-See, Parzelle Nr. 805 (Fischerei)" bezeichneten Betrieb gab die Beschwerdeführerin die tatsächliche Nutzung der genannten Fläche von 144,72 ha mit "Gewässer" an, wobei sie auf ihre Fischereiberechtigung verwies. Mit dem Einheitswertbescheid (Hauptfeststellung) zum 1. Jänner 1979 mit Wirksamkei... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §29;BewG 1955 §31 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: § 31 Abs 1 BewG enthält bloß Regeln, die bei der Abgrenzung der Unterart des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens ("landwirtschaftlicher Betrieb") von anderen in § 29 BewG aufgezählten Unterarten des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens von Be... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §29 Z5;BewG 1955 §50 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Ein Fischereirecht, das dem Eigentümer des Gewässers bzw Gewässerbettes zukommt, ist nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbar (Hinweis E 11.12.1990, 90/14/0199). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:19891... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §29 Z5;BewG 1955 §50 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Ein Fischereirecht, das dem Eigentümer des Gewässers bzw Gewässerbettes zukommt, ist nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbar (Hinweis E 11.12.1990, 90/14/0199). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:19891... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, insbesondere aus dem mit der Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG 1955 vorgelegten Notariatsakt vom 7. April 1987, ergibt sich folgender wesentlicher und unbestrittener Sachverhalt: Die Pensionistin Maria H war Alleineigentümerin der aus mehreren Grundstücken bestehenden verpachteten (in der Folge als Grundstück I bezeichneten) Liegenschaft EZ 23 des Grundbuches der KG XY mit einem Verkehrswert von S 452.984,--. Auf Grund des dieses Grundstück I... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §29;GrEStG 1955 §10 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ob ein überlassenes Grundstück ein landwirtschaftliches oder ein forstwirtschaftliches ist, wird davon abhängen, ob es in dem dem Erwerbsvorgang vorangegangenen Bewertungsverfahren seiner Art nach als landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Grundstück qualifiziert wurde. European C... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 259; AnwBl 1990/3, S 150;
Rechtssatz: Dem Sinn des BewG entsprechend muß der Steuergegenstand in Geld "umgerechnet", also bewertet werden, wenn er nicht selbst in Geld besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150032.X04 Im RIS seit 14.01... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BewG 1955;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 245;
Rechtssatz: Art 7 DBAbk mit der BRD auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern, BGBl 1955/220, schließt nicht aus, daß der unter den Progressionsvorbehalt fallende Nachlaß in den beiden vertragschließenden Staaten verschieden bewertet wird. Da jeder der Vertragsstaaten die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §11;BewG 1955;
Rechtssatz: Der im Ertragsteuerrecht bestehende, kaufmännischer Bilanzierung entsprechende Grundsatz, wonach der Bestandnehmer, der Verbesserungen am Bestandgegenstand vornimmt, die als Bestandteil in das Eigentum des Bestandgebers übergehen, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als deren wi... mehr lesen...