RS Vwgh 1991/3/19 90/08/0099

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1991
beobachten
merken

Index

33 Bewertungsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AVG §37;
AVG §56;
BewG 1955 §2;
BewG 1955 §29;
BSVG §23 Abs2;

Rechtssatz

Die Behörde hat, bevor sie davon ausgehen darf, daß ein Betrieb bei Feststellung des Einheitswertes seitens der Abgabenbehörde erfaßt ist, Feststellungen über den Inhalt des maßgeblichen Einheitswertbescheides - insb den Umfang der wirtschaftlichen Einheit betreffend - zu treffen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X13

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten