Entscheidungen zu § 22 Abs. 2 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2005/6/7 2000/14/0146

Am 9. Mai 1997 erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin einen Vorhalt, in welchem unter Hinweis darauf, dass eine näher bezeichnete Gesellschaft (in der Folge AG) das (im Eigentum jener stehende) Grundstück 350/2 als Kundenparkplatz nütze und auf dem (ebenfalls der Beschwerdeführerin gehörenden) Grundstück 349 ein Superädifikat errichte, die Absicht mitgeteilt wurde, die "bisher unter dem EW-AZ ...-0223 o.a. erfassten" Grundstücke ab 1.1.1995 dem Grundvermögen gemäß ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.06.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2000/10/31 95/15/0136

Mit dem Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 1989 vom 28. September 1994 nahm das Finanzamt eine Nachfeststellung nach § 22 Abs. 1 BewG für ein unbebautes Grundstück mit einer Fläche von 251.636 m2 vor. Der Einheitswert errechnete sich ausgehend von einem Wert von 10 S je m2 mit einem Gesamtbetrag von 2,516.000 S. Laut Bescheidbegründung sei die Nachfeststellung erforderlich gewesen, weil eine wirtschaftliche Einheit gegründet worden sei. Im Berufungsschriftsatz vom 13. Dezember 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.10.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1984/9/19 84/13/0018

Unbestritten ist, daß die Beschwerdeführerin ihren Jahresabschluß jeweils zum Ende des Kalenderjahres erstellt und daß in ihrem Jahresabschluß zum 31. Dezember 1977 Rückstellungen für Pensionsanwartschaften in der Höhe von S 183,942.966,-- enthalten waren. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist ausschließlich die Frage strittig, ob diese Rückstellungen bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens der Beschwerdeführerin zum 1. Jänner 1978 als Schuldpost abzuziehen w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.09.1984

RS Vwgh 1984/9/19 84/13/0018

Index: Bewertungsrecht32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 02te 1977 Abschn4 Art1 Z2AbgÄG 02te 1977 Abschn4 Art2BewG 1955 §20 Abs2BewG 1955 §21 Abs4BewG 1955 §22 Abs2BewG 1955 §65 Abs1 idF 1955/645
Rechtssatz: Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Feststellungszeitpunkt und dem Bewertungsstichtag, wenn diese nach der Regel des § 65 Abs 1 BewG auch grundsätzlich zusammenfallen. Feststellungszei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1984

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