Die A-Bank, Mehrheitsgesellschafterin der Beschwerdeführerin, gewährte dieser immer wieder unverzinste Darlehen. Am 18. Mai 1990 forderte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im Folgenden: Finanzamt), dem die bisherigen Darlehensgewährungen betreffende Bestätigungsschreiben vorlagen, die Beschwerdeführerin auf, die Bilanzen für die Geschäftsjahre 1985 bis 1988 vorzulegen. Die Beschwerdeführerin kam dieser Aufforderung nach. Die Bilanz 1988 wies drei von der A-Bank ge... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §15 Abs2;BewG 1955 §17 Abs1;BewG 1955 §17 Abs3;KVG 1934 §7 idF 1994/629;KVG 1934 §8 Z2;
Rechtssatz: Bewertungsstichtag ist der Tag, an dem der Tatbestand, an den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpft, (erstmals) verwirklicht wird (Hinweis Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz, Kurzkomment... mehr lesen...
Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Klagenfurt schrieb mit Bescheiden auf Grund von im Zeitraum 18. Dezember 1989 bis 29. Dezember 1992 zugezählten, zinsenbegünstigten bzw. zinsenlosen Darlehen der atypischen stillen Gesellschafterin ausgehend vom Kapitalwert des jährlichen Zinsvorteiles (§ 15 BewG) der Beschwerdeführerin die Gesellschaftsteuer gemäß § 2 Z. 3 lit. b KVG rechtskräftig vor. Mit der Eingabe vom 2. Mai 1995 beantragte die Beschwerdeführerin gemäß § 5 Abs.... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §15 Abs2;BewG 1955 §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0314
97/16/0315
97/16/0316
Rechtssatz: Liegt einem auf unbestimmte Zeit eingeräumten Darlehen eine auflösend bedingte begünstigte Zinsenkondition zugrunde (hier: Vorbehalt der einseitigen Abänderung des "bis auf weiteres" gewährten Zinssatzes ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall gleicht im entscheidungswesentlichen Sachverhalt und in der zu lösenden Rechtsfrage völlig jenem Beschwerdefall, der dem hg Erkenntnis vom heutigen Tag, 96/14/0027, zugrundegelegen ist. Gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG wird auf dieses Erkenntnis hingewiesen. Aus den dort genannten Gründen erweist sich die Beschwerde als unbegründet und war daher in einem nach § 12 Abs 1 Z 2 VwGG gebildeten Senat gemäß § 42 Abs 1 VwGG abzuweisen. Von der von der Beschwerdef... mehr lesen...
Der Beschwerdefall gleicht hinsichtlich der Frage, ob bestimmte Besitzposten (Genußrechte) bei bescheidmäßiger Feststellung der Einheitswerte des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1990 und 1. Jänner 1991 zu erfassen waren oder nicht, sowohl hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes als auch hinsichtlich der strittigen Rechtsfrage dem mit hg Erkenntnis vom heutigen Tag, 96/14/0027, entschiedenen Beschwerdefall. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die Entscheidungsgrün... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AktG 1965 §174;BAO §252 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §15 Abs2;BewG 1955 §19;BewG 1955 §4;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140032.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AktG 1965 §174;BAO §252 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §15 Abs2;BewG 1955 §19;BewG 1955 §4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140031.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Mit dem am 29. Jänner 1988 mit der C. GmbH & Co KG abgeschlossenen Bestandvertrag pachtete die Beschwerdeführerin die Liegenschaft EZ 800 KG O. zum Zwecke der Errichtung eines Bauwerkes, wobei dieses Bauwerk durch den Bestandnehmer in der Absicht errichtet werden sollte, daß es nicht ständig dort verbleibt und Bestandteil oder Zubehör von Grund und Boden, sondern vielmehr Gegenstand selbständigen Eigentums wird (Superädifikat). Das Bestandverhältnis wurde auf unbestimmte Dauer abg... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1090;BewG 1955 §15 Abs2;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;
Rechtssatz: Die im § 33 TP 5 Abs 1 GebG enthaltene Wortfolge "auf eine gewisse Zeit" ist wörtlich dem § 1090 ABGB entnommen. Dieses Tatbestandsmerkmal "auf eine gewisse Zeit" fordert damit das Bes... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 13. Juni 1990 bewilligte das Bezirksgericht Döbling auf Grund des vor demselben Gericht abgeschlossenen Vergleiches vom 9. Jänner 1990 in der EZ 1029, KG X, die Einverleibung des Pfandrechtes für die monatliche Unterhaltsrentenforderung der Beschwerdeführerin in Höhe von S 39.000,-- im Range einer ebendort angemerkten Rangordnung. Mit Zahlungsauftrag vom 10. August 1990 schrieb der Kostenbeamte des Bezirksgerichtes Döbling der Beschwerdeführerin hiefür neben einer... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht20/11 Grundbuch27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §936;BewG 1955 §15 Abs2;BewG 1955 §16 Abs1;EheG §74;EheG §75;EheG §77;GBG 1955 §14 impl;GGG 1984 §26 Abs2;
Rechtssatz: § 16 BewG stellt auf die Lebensdauer der berechtigten Personen und sohin nicht auf andere Umstände wie etwa Beendigung bzw Einschr... mehr lesen...