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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §15 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0314 97/16/0315 97/16/0316Rechtssatz
Liegt einem auf unbestimmte Zeit eingeräumten Darlehen eine auflösend bedingte begünstigte Zinsenkondition zugrunde (hier:
Vorbehalt der einseitigen Abänderung des "bis auf weiteres" gewährten Zinssatzes durch den Darlehensgeber), dann besteht, soferne die Bedingung eintritt, ein Berichtigungsanspruch nach § 5 Abs 2 BewG iSd § 15 Abs 2 BewG wurde die bei Gewährung des Darlehens maßgebende auflösende Bedingung nicht schon bei der Bewertung nach dieser Bestimmung berücksichtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997160313.X01Im RIS seit
14.01.2002