Entscheidungen zu § 77 Abs. 1 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/5/14 2003/12/0165

Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Grenzkontrollstelle Rosenbach im Bereich des Landesgendarmeriekommandos Kärnten. Vor dieser (ressortübergreifenden) Versetzung war der Beschwerdeführer Zollwachbeamter im Ressortbereich des Bundesministers für Finanzen. Im Beschwerdefall ist ein Anspruch (Ergänzungszulage) strittig, der bei Zutreffen der Voraussetzungen zu einem Zeitpunkt ents... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.2004

RS Vwgh 2004/5/14 2003/12/0165

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §262 Abs3 idF 1994/550;GehG 1956 §77 Abs1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Die Regelung der Ergänzungszulage nach § 77 Abs. 1 GehG 1956 wurde durch das Besoldungsreform-Gesetz 1994, BGBl. Nr. 550, geschaffen. Sie regelt aber nur die besoldungsrechtlichen Auswirkungen einer Personalmaßnahme, die im Zeitpunkt ihrer Verfügung einen Beamten des (neuen)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.2004

RS Vwgh 1988/6/13 88/12/0089

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §38;GehG 1956 §38a;GehG 1956 §77 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aus der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, dass bestimmte Zulagen, die an sich verwendungsbezogen gebühren, auch dann weiter zustehen, wenn eine Verwendung in diesem Dienst auf Grund eines Dienstunfalles nicht mehr möglich ist, folgt, dass das Besoldungsrecht ansonsten bei den Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.06.1988

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