Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 29.10.2024 informierte die Bundesministerin für Justiz (in weiterer Folge: belangte Behörde) den Beschwerdeführer darüber, dass im Rahmen einer Überprüfung durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (in weiterer Folge: BMKÖS) festgestellt worden sei, dass er die Journaldienstzulage gemäß § 17a GehG sowie ausbezahlte Überstunden zu Unrecht erhalten habe. Weite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 29.10.2024 informierte die Bundesministerin für Justiz (in weiterer Folge: belangte Behörde) den Beschwerdeführer darüber, dass im Rahmen einer Überprüfung durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (in weiterer Folge: BMKÖS) festgestellt worden sei, dass er die Journaldienstzulage gemäß § 17a GehG, eine Gefahrenstundenpauschale im Ausmaß von 19,92 Stunden mo... mehr lesen...