Entscheidungen zu § 61 GehG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1990/4/25 9ObA512/89

Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter. Die Antragsgegnerin ist gemäß dem § 7 ArbVG eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber. Antragsteller und Antragsgegnerin sind daher im Sinne des § 54 Abs. 2 erster Satz ASGG als Parteien des geg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.04.1990

RS OGH 1990/4/25 9ObA512/89

Norm: GehG §61HGG §36 Abs1HGG §39VBG §45
Rechtssatz: Anspruch auf Fortzahlung von Mehrdienstleistungsvergütung während eines Präsenzdienstes gemäß § 36 Abs 1 HGG besteht nur, wenn die Vergütung auch ohne Verhinderung durch den Präsenzdienst weiterhin gebührt hätte. Entscheidungstexte 9 ObA 512/89 Entscheidungstext OGH 25.04.1990 9 ObA 512/89 Veröff: SZ 63/70 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1990

TE OGH 1989/5/24 9ObA164/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vertragslehrer am Bundesrealgymnasium Villach-Perau beschäftigt. Er bezog im Schuljahr 1986/87 zusätzlich zu seinem Entgelt eine Vergütung für dauernde Mehrdienstleistung von monatlich S 7.625,30 brutto. Vom 5.Mai 1987 bis 16.Mai 1987 absolvierte er eine Kaderübung beim österreichischen Bundesheer. Aus diesem Grunde erhielt er für Mai 1987 nur eine Mehrdienstleistungsvergütung von S 4.836,60 brutto. Mit der vorliegenden Klage verlangt der Kl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.05.1989

RS OGH 1989/5/24 9ObA164/89

Norm: GehG §61
Rechtssatz: Bei der Vergütung für Mehrdienstleistung nach § 61 GehG handelt es sich nicht um eine Zulage, sondern um Nebengebühren. Entscheidungstexte 9 ObA 164/89 Entscheidungstext OGH 24.05.1989 9 ObA 164/89 Veröff: JBl 1990,61 = Arb 10786 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0059861 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1989

RS OGH 1989/5/24 9ObA164/89, 9ObA512/89

Norm: GehG §61HGG §39 Abs1VBG §3VBG §45
Rechtssatz: Mehrdienstleistungsvergütung während Kaderübung. Für die "Fortzahlung" Zahlung der Monatsbezüge zuzüglich allfälliger Nebengebühren eines vertragsbediensteten AHS - Lehrers, der an einer Kaderübung des Bundesheeres teilnimmt, kommt es nicht darauf an, ob eine Mehrdienstleistungsvergütung pauschalierungsfähig ist und "laufend" gebührt, sondern darauf, ob dem Arbeitnehmer diese Vergütung gebührt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1989

Entscheidungen 1-5 von 5

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