Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter. Die Antragsgegnerin ist gemäß dem § 7 ArbVG eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber. Antragsteller und Antragsgegnerin sind daher im Sinne des § 54 Abs. 2 erster Satz ASGG als Parteien des ... mehr lesen...
Norm: GehG §61 HGG §36 Abs1 HGG §39 VBG §45 GehG § 61 heute GehG § 61 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 GehG § 61 gültig von 01.01.2026 bis 30.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 GehG § 61 gültig vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vertragslehrer am Bundesrealgymnasium Villach-Perau beschäftigt. Er bezog im Schuljahr 1986/87 zusätzlich zu seinem Entgelt eine Vergütung für dauernde Mehrdienstleistung von monatlich S 7.625,30 brutto. Vom 5.Mai 1987 bis 16.Mai 1987 absolvierte er eine Kaderübung beim österreichischen Bundesheer. Aus diesem Grunde erhielt er für Mai 1987 nur eine Mehrdienstleistungsvergütung von S 4.836,60 brutto. Mit der vorliegenden Klage verlangt der ... mehr lesen...
Norm: GehG §61 GehG § 61 heute GehG § 61 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 GehG § 61 gültig von 01.01.2026 bis 30.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 GehG § 61 gültig von 30.12.2025 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Norm: GehG §61 HGG §39 Abs1 VBG §3 VBG §45 GehG § 61 heute GehG § 61 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 GehG § 61 gültig von 01.01.2026 bis 30.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 GehG § 61 gültig von... mehr lesen...