Norm
GehG §61Rechtssatz
Anspruch auf Fortzahlung von Mehrdienstleistungsvergütung während eines Präsenzdienstes gemäß § 36 Abs 1 HGG besteht nur, wenn die Vergütung auch ohne Verhinderung durch den Präsenzdienst weiterhin gebührt hätte.Anspruch auf Fortzahlung von Mehrdienstleistungsvergütung während eines Präsenzdienstes gemäß Paragraph 36, Absatz eins, HGG besteht nur, wenn die Vergütung auch ohne Verhinderung durch den Präsenzdienst weiterhin gebührt hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0059884Dokumentnummer
JJR_19900425_OGH0002_009OBA00512_8900000_001