Entscheidungen zu § 59 Abs. 13 GehG

Verwaltungsgerichtshof

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2003/5/26 2000/12/0019

Der 1944 geborene Beschwerdeführer steht als Oberstudienrat i. R. seit dem 1. September 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesgymnasium/Bundesrealgymnasium "Ingeborg Bachmann" in K (im Folgenden: BG/BRG). Mit Schreiben des Landesschulrats für Kärnten (im Folgenden: LSR) vom 6. Dezember 1996 wurde der Beschwerdeführer "mit Wirksamkeit vom 9. Dezember 1996, befristet für die Dauer der Bestellung von Prof. G ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.2003

RS Vwgh 2003/5/26 2000/12/0019

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §59 Abs1 idF 1977/662;GehG 1956 §59 Abs13;
Rechtssatz: Für die Wirksamkeit der (als Dienstauftrag oder Weisung ergehenden) Betrauung (hier: mit der Leitung einer Unterrichtsanstalt im Verständnis des § 59 Abs. 1 GehG 1956) wäre nicht von Bedeutung, ob diese allenfalls inhaltlich rechtswidrig war, weil dies im Falle der Folgeleistung durch den Beschwerdeführer auf die Gebü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.2003

RS Vwgh 2003/5/26 2000/12/0019

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §59 Abs1 idF 1977/662;GehG 1956 §59 Abs13;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer war auf Grund des Betrauungsschreibens des Landesschulrates für die Dauer der Bestellung des Mag. G. zum Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates mit der provisorischen Schulleitung des BG/BRG betraut. Mit der Beendigung dessen Funktion als Amtsführender Präsident ist das Ereignis, mit dem d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2002/4/24 97/12/0013

Die Beschwerdeführerin steht seit 1. Juli 1996 als Fachoberlehrerin in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war die Bundeshandelsakademie und die Bundeshandelsschule I in Graz. Seit dem Schuljahr 1985/86 stand die Beschwerdeführerin auch in Verwendung an der Berufspädagogischen Akademie des Bundes in Graz, zuletzt im Sommersemester 1995, und zwar vom 27. Februar bis zum 7. Juli 1995. Für die Dauer ihrer Verwendung an der Ber... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.04.2002

RS Vwgh 2002/4/24 97/12/0013

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §3 Abs2;GehG 1956 §59 Abs13 idF 1992/873;GehG 1956 §59 Abs4;
Rechtssatz: Zulagen sind Bestandteil des Gehalts gemäß § 3 Abs. 2 GG und gebühren grundsätzlich auch während eines "Krankenstandes". Hätte sich die Beschwerdeführerin im betreffenden Schuljahr erst nach Betrauung mit einer anspruchsbegründenden Verwendung im "Krankenstand" befunden, hätte sie den Anspruch auf di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.2002

Entscheidungen 1-5 von 5

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten