Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit in Rechtskraft erwachsenem Bescheid des Kommandos Streitkräfte vom 27.10.2021 erfolgte eine Neubemessung der dem Beschwerdeführer, einem in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, aufgrund des Bescheides des Kommandos der Fliegerdivision vom 22.12.1998 mit Wirksamkeit vom 01.01.1999 gewährten Nebengebühr... mehr lesen...