Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 01.12.2017 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Militärischen Dienstes, die Auszahlung von Überstunden in Höhe von 12 Stunden und 10 Minuten für den Zeitraum vom 09.10.2017, 19:20 Uhr, bis zum 10.10.2017, 07:30 Uhr, gemäß § 49 BDG 1979 iVm § 16 GehG. Dazu führte er aus, dass er seit 01.01.2012 Leiter des Amtes für Rüstung und Wehrtechnik (in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als Leiter der Abteilung Fortbildung an der Strafvollzugsakademie (StAK) tätig. Mit Schreiben vom 08.04.2015 legte der Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf den Erlass der Vollzugsdirektion (VD) vom 24.09.2009, BMJ-VD78000/0021-VD 4/2009, betreffend die Entlohnung von Nebentätigkeiten dar, dass sich für ihn daraus einige Fragen samt Erklärungsbedarf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Offizial seit 01.09.1988 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zuvor war der Beschwerdeführer aufgrund des Dienstvertrages vom 08.08.1984 seit 02.07.1984 als Heizer und Hausarbeiter im Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe P 5 beim Bund beschäftigt, wobei er mit 1. Nachtrag zum Dienstvertrag vom 06.12.1984 als angelernter Arbeiter in die Entlohnungsgr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht als Landesschulinspektorin i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war der Landesschulrat für Burgenland. Zuvor hatte sie seit 1999 die Planstelle einer Landesschulinspektorin für das Minderheitenschulwesen in Burgenland inne. 2. Mit Antrag vom 27.12.2013 beantragte die Beschwerdeführerin die Zuerkennung einer Nebentätigkei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Landesschulinspektor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war der Landesschulrat für Burgenland. Zuvor hatte er seit 1.12.2003 die Planstelle eines Landesschulinspektors für berufsbildende mittlere und höhere Schulen inne. 2. Mit Antrag vom 27.12.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung einer Nebentätigkei... mehr lesen...