Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.09.2023 machte der Beschwerdeführer bei der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) Ansprüche nach §§ 23a ff. GehG geltend. Er sei am XXXX 2023 im Zuge einer Amtshandlung von XXXX am Körper verletzt worden. Dabei habe er sich Verletzungen, nämlich Reizungen bzw. Abschürfungen an beiden Unterarmen und an der linken Hand, zugezogen. Aufgrund dieses Vorfalls sei ein St... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer steht als Justizwachebeamter der Justizanstalt XXXX in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Justizwachebeamter der Justizanstalt römisch 40 in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Schreiben vom 13.04.2023 (zugestellt am 17.04.2023) machte er Ansprüche nach § 23a GehG geltend, da e... mehr lesen...