Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.09.2023 machte der Beschwerdeführer bei der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) Ansprüche nach §§ 23a ff. GehG geltend. Er sei am XXXX 2023 im Zuge einer Amtshandlung von XXXX am Körper verletzt worden. Dabei habe er sich Verletzungen, nämlich Reizungen bzw. Abschürfungen an beiden Unterarmen und an der linken Hand, zugezogen. Aufgrund dieses Vorfalls sei ein St... mehr lesen...