Entscheidungen zu § 17 Abs. 4 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/27 92/12/0210

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien. Mit Eingabe vom 29. Juni 1989, bei der Dienstbehörde erster Instanz eingelangt am 4. Juli 1989, beantragte der Beschwerdeführer die Nachverrechnung geleisteter Sonn- und Feiertagsüberstunden. Er begründete sein Ansuchen damit, er sei vom April 1980 bis 31. Dezember 1988 dem Unterstützungsinstitut der Bund... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1994

RS Vwgh 1994/6/27 92/12/0210

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs5;GehG 1956 §17 Abs1;GehG 1956 §17 Abs3;GehG 1956 §17 Abs4; Beachte Nachstehende Beschwrde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 27.6.1994 92/12/0211
Rechtssatz: Hat der Beamte aufgrund eines Wechseldienstplanes regelmäßig an Sonntagen und Feiertagen Dienst zu leisten, so gilt dieser Dienst als WERKTAGSDIENST. Di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1994

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