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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Am 12.11.2021 beantragte der Beschwerdeführer, die „Mitnahme“ von nicht konsumiertem Erholungsurlaub aus dem Jahr 2019, 2020 und 2021 in das Jahr 2022. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass er aufgrund seiner Erkrankung seinen Urlaub nicht konsumieren konnte. römisch eins.1. Am 12.11.2021 beantragte der Beschwerdeführer, die „Mitnahme“ von nicht konsumiertem Erholungsurla... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Gruppeninspektorin (Verwendungsgruppe E2b) der Justizwache im Bereich der Justizanstalt XXXX einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wurde mit Ablauf des 31.12.2022 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt, eine dagegen erhobene Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 23.11.2022, GZ. W111 2260415-1/7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 13.11.2014 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer unter Darlegung der einschlägigen rechtlichen Bestimmung mit, dass er gemäß § 14 BDG 1979 mit 31.12.2014 in den Ruhestand versetzt werde. Aufgrund seiner Dienstunfähigkeit über einen längeren Zeitraum habe er seinen Urlaub nicht verbrauchen können. Für die Ermittlung der Urlaubsersatzleistung gemäß § 13e GehG sei nicht der besteh... mehr lesen...