Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 28.09.2000 wurde der am XXXX geborene Beschwerdeführer gemäß §§ 3 und 8 iVm § 230a Abs. 1 BDG 1979 auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt. 2. Das Bundessozialamt setzte mit Bescheid vom 05.09.2013 den Grad der Behinderung des Beschwerdeführers gemäß § 14 BEinstG ab 22.05.2013 mit "90 vom Hundert" fest. Dabei stützte es sich auf ein Sachverständigengutach... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Landespolizeidirektors XXXX vom 19.03.2015, Zl. P6/14882-PA/15 (im Folgenden: belangte Behörde) wurde der Monatsbezug des Beschwerdeführers gem. § 13c GehG auf 80% gekürzt. 2. Mit Schriftsatz vom 07.04.2015 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde und monierte die Rechtswidrigkeit des Bescheides. Der von der belangten Behörde festgestellte "Krankenstand" sei eine Dienstverhinderung. Es liege ein Untersu... mehr lesen...