Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 13.01.2011 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 18.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 02.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 17.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 10.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 20.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 10.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 29.08.2013 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 17.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 28.03.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 02.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 22.03.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Die Beschwerde und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 15.05.2017 vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2017 gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäi... mehr lesen...