Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. I.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.09.2015, W106 2000475-1/21E, wurde gemäß §§ 8, 12 und 113 Abs. 10 GehG 1956 idF BGBl. I Nr. 82/2010, in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 und 16 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 festgestellt, dass dem Beschwerdeführer zum 01.01.2010 ein Gehalt der Verwendungsgruppe PT 3, Dienstzulagengruppe 2, Gehaltsstufe 17, mit außerordentlicher Vorrückung gemäß § 117b ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. I.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. I.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Aufgrund des Antrages der BF vom 19.05.2010, welcher am 25.04.2012 neuerlich eingebracht wurde, setzte die belangte Behörde mit Bescheid vom 08.05.2012 als Vorrückungsstichtag der Beschwerdeführerin (BF) den 20.12.1976 (neu) fest. Begründend wurde ausgeführt, dass durch die zusätzliche Berücksichtigung des Studiums an einer höheren Schule gemäß § 12 Abs. 2 Z 6 lit. a iVm Abs. 1a des Gehaltsgesetzes (GehG) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin steht als Richterin des Arbeits-und Sozialgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 26.04.2010, verbessert gemäß § 113 Abs. 12 GehG mit Schreiben vom 23.04.2012 stellte sie den Antrag, ihren Vorrückungsstichtag unter Berücksichtigung von Schulzeiten vor dem Mit Schreiben vom 26.04.2010, verbessert gemäß Paragraph 113, Absatz 12, GehG mit Schrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. römisch eins.1. Mit Antrag vom 27.08.2012 beantragte der Beschwerdeführer nach rechtskräftiger Korrektur seines Vorrückungsstichtages die besoldungsrechtliche Nachverrechnung der letzten drei nicht der Verjährung unterliegenden Jahre. Er befände sich aufgrund der Änderung seines Vorrückungsstichtages seit drei Jahren in einer nicht zur Auszahlung gebrachten höheren Geha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht als Richter des Bezirksgerichts Donaustadt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 26.04.2010 stellte er den Antrag, seinen Vorrückungsstichtag unter Berücksichtigung * der gesamten Dauer seines Studiums an einer höheren Schule, in eventu der nach Abschluss der Schulpflicht liegenden Dauer seines Studiums an einer höheren Schule; * der Zeit seines Do... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin steht als Fachoberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die am römisch 40 geborene Beschwerdeführerin steht als Fachoberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 30.04.2010 verbessert mit Formularantrag vom 14.12.2010 beantragte die Beschwerdeführerin gemäß § 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde am 01.12.1983 in die Dienstklasse III der Verwendungsgruppe D, mit Wirkung vom 01.06.1993 auf die Planstelle eines Oberrevidenten der Dienstklasse IV, Verwendungsgruppe B ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) beantragte mit Formularantrag vom 10.12.2014 die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages, die Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allfällige Nachzahlung von Bezügen aus sonstigen Gründen, welche vom BF wie folgt ausgeführt werden: "Das rechtliche Interesse und den Rechtsanspruch auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages begründe ich da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht als Oberrat des Rechnungshofes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 04.06.2010 beantragte er die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages wegen Anrechnung von Zeiten die er vor seinem 18. Geburtstag zurückgelegt habe. Mit Schreiben vom sein 20.10.2010 wurde der Beschwerdeführer von der belangten Behörde unter Hinweis auf § 113 Abs. 12 GehG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Antrag vom 09.07.2013 beantragte der Beschwerdeführer (BF) bei diskriminierungsfreier Anrechnung von Vordienstzeiten vor seinem römisch eins.1. Mit Antrag vom 09.07.2013 beantragte der Beschwerdeführer (BF) bei diskriminierungsfreier Anrechnung von Vordienstzeiten vor seinem 18. Geburtstag die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Beamter des Arbeitsmarktservice Steiermark in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter des Arbeitsmarktservice Steiermark in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit formlosen Schreiben vom 30.03.2010 beantragte der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist dem Amt des Arbeitsmarktservice (AMS) Kärnten zugewiesen. Vor seiner mit 01.08.1983 bewirkten Ernennung in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis stand er von Jänner 1981 bis 31.07.1983 in einem Vertragsbedienstetenverhältnis zum Bund. Unter Verwendung des in § 113 Abs. 12 GehG, vorgeseh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Formularantrag vom 22.11.2010 beantragte der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass aus dem Grund, dass sein 18. Geburtstag mehr als drei Jahre nach dem 30. Juni des Jahres gelegen sei, in dem er sein neuntes Schuljahr a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Landespolizeidirektion Kärnten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Landespolizeidirektion Kärnten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Formularantrag vom 21.04.2011 beantragte der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am 11.01.1962 geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor der Landespolizeidirektion Niederösterreich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Formularantrag vom 14.10.2010 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführersteht als Bezirksinspektor der Landespolizeidirektion Burgenland in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführersteht als Bezirksinspektor der Landespolizeidirektion Burgenland in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Formularantrag vom 11.01.2011 beantragte de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am 17.07.1960 geborene Beschwerdeführer steht als gemäß § 17 PTSG der Telekom Austria zur Dienstleistung zugewiesene Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der am 17.07.1960 geborene Beschwerdeführer steht als gemäß Paragraph 17, PTSG der Telekom Austria zur Dienstleistung zugewiesene Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am 14.11.1973 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Landespolizeidirektion Burgenland in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Formularantrag vom 10.10.2010 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Formularantrag vom 03.12.2012 beantragte der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass aus folgenden Gründen: römisch eins.1. Mit Formularantrag vom 03.12.2012 beantragte der Beschwerdeführer (BF) gemäß Paragraph 113, Absat... mehr lesen...