Entscheidungen zu § 38 Abs. 1 UGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2017/9/26 5Ob133/17w

Norm: UGB §38 Abs1WEG 2002 §19
Rechtssatz: § 38 Abs 1 UGB gilt auch für das Rechtsverhältnis zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter nach § 19 WEG. Mangels abweichender Vereinbarung sind die Verwalterpflichten nicht als höchstpersönlich im Sinn des § 38 Abs 1 UGB anzusehen. Die Widerspruchsmöglichkeit nach § 38 Abs 2 UGB steht der Eigentümergemeinschaft als Vertragspartnerin des Verwalters offen. Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2017

RS OGH 2017/2/17 1R2/17x, 1R117/18k, 11R82/20i

Norm: JN §51 Abs1 Z1UGB §38 Abs1ABGB §1409 Abs1KAKuG §5c Abs2
Rechtssatz: Die Zuständigkeit der Handelsgerichte nach § 51 Abs 1 Z 1 JN setzt keinen direkten Geschäftsabschluss zwischen den Prozessparteien voraus. Die Handelsgerichte sind daher auch für Klagen auf Verbindlichkeiten aus einem unternehmensbezogenen Geschäft zuständig, für die der Beklagte wegen gesetzlichen Schuldbeitritts nach § 38 UGB als Übernehmer eines Unternehmens haftet. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.2017

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten