Entscheidungen zu § 369 UGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2009/11/24 5Ob113/09t

Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die Kosten einer Reparatur am Oldtimer-Fahrzeug des Beklagten laut Rechnung vom 13. August 2007. Der Beklagte wandte - soweit für das Revisionsverfahren noch wesentlich - ein, die Klägerin habe sich nach Ausfolgung des reparierten Fahrzeugs eigenmächtig wieder in dessen Besitz gebracht und seine neuerliche Herausgabe unberechtigt verweigert. Der Beklagte habe für seine Berufsausübung einen Pkw benötigt und deshalb einen Mietwagen in Anspru... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.2009

RS OGH 1988/5/10 4Ob544/88, 5Ob113/09t, 7Ob139/15i, 8Ob54/20d

Norm: HGB §369UGB §369
Rechtssatz: Die Anwendung des § 369 HGB setzt fällige Forderungen eines Kaufmannes gegen einen anderen aus den zwischen ihnen geschlossenen beiderseitigen Handelsgeschäften voraus; Minderkaufmannseigenschaft ist ausreichend. Entscheidungstexte 4 Ob 544/88 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 4 Ob 544/88 Veröff: JBl 1989,584 (Kömürcü - Spielbüchler) = ÖBA 1989,82... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1988

RS OGH 1981/1/20 4Ob503/80, 3Ob578/91, 5Ob113/09t, 7Ob164/10h

Norm: ABGB §471 IHGB §369HGB §410HGB §440UGB §369
Rechtssatz: Nach §§ 410, 440 HGB sowie § 471 ABGB ist Konnexität zwischen dem Herausgabeanspruch und den zu sichernden Forderungen notwendig. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht des § 369 HGB kann zwar auch zugunsten nicht konnexer Forderungen ausgeübt werden; die Zurückbehaltung darf aber nicht einer vom Schuldner vor oder bei der Übergabe erteilten Anweisung oder der vom Gläubiger (z.B. Sp... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.1981

RS OGH 1932/3/11 2Ob167/32, 6Ob130/02i, 5Ob113/09t, 3Ob168/11v

Norm: ABGB §471 5HGB §369UGB §369
Rechtssatz: Wer eine Sache, auf die er einen Aufwand gemacht hat, vor dessen Bezahlung herausgibt, kann wegen dieses Aufwandes das Zurückbehaltungsrecht an der Sache nicht mehr ausüben, mag auch diese wieder in seine Innehabung gekommen sein. Entscheidungstexte 2 Ob 167/32 Entscheidungstext OGH 11.03.1932 2 Ob 167/32 Veröff: SZ 14/73 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1932

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