Norm: HGB §283KO §3KO §100KO §121UGB §277UGB §283UGB §285 Abs1
Rechtssatz: Während des Konkurses ist nicht der bisherige Geschäftsführer einer GmbH, sondern der Masseverwalter buchführungspflichtig und bilanzierungspflichtig, und zwar auch für einen Zeitraum vor der Konkurseröffnung und unabhängig davon, ob der Betrieb fortgeführt wird. Daher sind gegen den Geschäftsführer keine Zwangsstrafen nach § 283 HGB zu verhängen. Ent... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtspflegeer des Erstgerichtes forderte unter Hinweis auf § 33 Abs 1 HGB, § 24 Abs 1 FBG die drei Vorstandsmitglieder der Landes-Hypothekenbank T*****, eines Sondervermögens mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in ***** (folgend Gesellschaft), auf, binnen drei Wochen die Gesellschaft in das Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Innsbruck zur Eintragung anzumelden oder darzutun, daß diese Verpflichtung nicht bestehe, widrigens über jedes Vorstandsmit... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2bAußStrG 2005 §45 IAAußStrG 2005 §79FBG §24KartG 2005 §35 Abs1 litcUGB §283
Rechtssatz: Die Androhung einer Ordnungsstrafe für den Fall der Nichtbefolgung der ergangenen Verfügung stellt lediglich eine Belehrung und Warnung hinsichtlich der im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen, nicht aber schon eine der Anfechtung und Überprüfung zugängliche Verfügung des Gerichtes im Sinne des § 9 AußStrG dar. Sie ist nicht de... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 6.2.1991 beantragte die Gesellschaft unter Vorlage einer aktualisierten Fassung des Gesellschaftsvertrages, die Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie einen neuen Geschäftsführer in das Firmenbuch einzutragen. Das Erstgericht bewilligte die begehrten Eintragungen am 14.2.1991. Mit Beschluß vom selben Tag trug das Erstgericht der Einschreitervertreterin auf, binnen 14 Tagen eine dem § 51 Abs 1 letzter Satz GmbHG entsprechende vollständige Fassung des ... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUGB §283UWG §15
Rechtssatz: Wer durch einen Gesetzesverstoß einen Störungszustand geschaffen hat, stört weiter, solange dieser Zustand nicht beseitigt ist. Seine Pflicht zum Handeln folgt aus seinem vorangegangenen Verhalten. Entscheidungstexte 4 Ob 415/77 Entscheidungstext OGH 07.02.1978 4 Ob 415/77 Veröff: ÖBl 1978,28 4 Ob ... mehr lesen...