Entscheidungen zu § 141 Abs. 1 UGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2008/8/7 6Ob152/08h

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.08.2008

RS OGH 2008/8/7 6Ob152/08h

Norm: UGB §141 Abs1UGB §907 Abs8UGB §907 Abs9
Rechtssatz: § 141 Abs 1 Satz 1 UGB enthält keine Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage, nach der eine einseitige Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch den verbleibenden Gesellschafter bei Fehlen einer entsprechenden abweichenden Vereinbarung nur bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes in der Person des anderen Gesellschafters möglich war. Die Besonderheit des § 141 Abs 1 UGB liegt vielmehr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.08.2008

RS OGH 2008/8/7 6Ob152/08h, 6Ob78/17i

Norm: UGB §141 Abs1UGB §142 Abs1UGB §907 ABs8UGB §907 Abs9
Rechtssatz: Nach § 907 Abs 9 UGB ist § 141 Abs 1 Satz 1 UGB auf Altgesellschaften nicht anwendbar. Damit wird gerade jener Regelungstatbestand ausgenommen, der seinem Inhalt nach bereits bisher nach der Rechtsprechung als zulässig erachtet wurde. Satz 2 dieser Bestimmung kann nur im Zusammenhang mit Satz 1 gelesen werden und ist selbstständig nicht anwendbar. Bei § 142 UGB handelt es si... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.08.2008

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten