Entscheidungen zu § 946 ABGB

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Beschluss 2022/4/29 G80/2022 ua, A9/2022

Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.04.2022

RS Vfgh 2022/4/29 G80/2022 ua, A9/2022

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.04.2022

TE Vfgh Erkenntnis 2005/3/2 G104/04

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 29. August 2003 des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Salzburg (in der Folge: UFS), wurde der Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf anteilige Erstattung der mit Bescheid vom 21. März 2001 vorgeschriebenen Schenkungssteuer abgewiesen. Begründend führt die belangte Behörde im wesentlichen aus, daß der Erstattungstatbestand des §33 lita Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. 141, idF... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 02.03.2005

RS Vfgh 2005/3/2 G104/04

Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzErbStG 1955 §33 litaABGB §946
Leitsatz: Unsachlichkeit der Beschränkung der Erstattung von Schenkungssteuer auf die Widerrufsfälle des ABGB im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz
Rechtssatz: Die Wortfolge "eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb" in §33 lita ErbStG 1955, BGBl 141/1955 idF BGBl 151/1980, wird als verfassungswidr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.2005

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