Begründung: Mit Notariatsakt vom 31. 7. 2001 schenkte die Klägerin dem Beklagten, ihrem Enkel, ihre 1.234 m2 große Liegenschaft, auf der das von ihr bewohnte Wohnhaus steht. Im Schenkungsvertrag hat der Beklagte der Klägerin „als teilweise Gegenleistung“ das lebenslange höchstpersönliche und unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht und das Recht auf Alleinbenützung des Gartens eingeräumt. Weiters wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zu Gunsten der Klägerin vereinbart. 2004 bega... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 27. 8. 1969 die Ehe geschlossen; es entstammen ihr drei mittlerweile volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Mit Urteil vom 21. 9. 1998 wurde die Ehe geschieden, wobei festgestellt wurde, dass der Antragsgegner die Zerrüttung der Ehe allein zu verantworten hat. Die Antragstellerin begehrt die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse in der Form, dass ihr die Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses S*****... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 3. 1997 verstorbene Katharina M*****, geborene D***** (in der Folge Mutter), hatte drei Kinder, den Beklagten, B***** G*****-M***** (in der Folge Tochter) und den vorverstorbenen S***** M***** (in der Folge Sohn); die beiden Kläger sind Kinder des Letzteren. In ihrem Testament vom 21. 1. 1997 setzte die Mutter den Beklagten und die Tochter je zur Hälfte als Erben ein, hinsichtlich der Kläger ordnete sie die wertgesicherte Anrechnung ihrer Zahlungen für S... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 AABGB §941ABGB §943
Rechtssatz: Eine Schenkung unter einer Auflage bleibt eine Schenkung, nur wird der Wert durch die Auflage vermindert. Bereichert bleibt der Beschenkte immer noch mit dem um die Auflage verminderten Wert des Geschenkes. Entscheidungstexte 1 Ob 299/71 Entscheidungstext OGH 11.11.1971 1 Ob 299/71 1 Ob 130/74 ... mehr lesen...
Der Kläger war vom 26. April 1956 bis 16. Dezember 1958 bei der Getränkefirma Franz A. als Leiter der Spirituosenabteilung beschäftigt; er hatte gegen diese Firma eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet und hiezu Angehörigen der zuständigen Finanzbehörde entsprechende Informationen erteilt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er von der Republik Österreich eine Belohnung in der Höhe von 5% von jenen Abgaben und Abgabenstrafen, die auf Grund seiner Informationen der Firma A. vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §940ABGB §941
Rechtssatz: Zum Unterschied zwischen belohnender Schenkung und entgeltlichem Rechtsgeschäft. (siehe VwGH 16.10.1980, 2376/79 AnwBl 1981,325) Entscheidungstexte 1 Ob 190/58 Entscheidungstext OGH 23.04.1958 1 Ob 190/58 Veröff: ÖBl 1959,14 5 Ob 138/68 Entscheidungstext OGH 03.07.1968 5 Ob 138/68 ... mehr lesen...