RS OGH 2015/1/22 1Ob299/71, 1Ob130/74, 1Ob690/81, 7Ob264/00z, 2Ob185/04a, 2Ob10/11a, 1Ob1/15a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1971
beobachten
merken

Rechtssatz

Eine Schenkung unter einer Auflage bleibt eine Schenkung, nur wird der Wert durch die Auflage vermindert. Bereichert bleibt der Beschenkte immer noch mit dem um die Auflage verminderten Wert des Geschenkes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0018914

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten