Entscheidungen zu § 932 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 2014/3/25 9Ob64/13x, 7Ob94/14w, 3Ob213/15t, 1Ob209/16s, 5Ob118/21w

Norm: ABGB §932 Abs2BWG §33 Abs8
Rechtssatz: Die insbesondere anhand des Wortlauts der Verbrauchergüterkauf?RL 1999/44/EG richtlinienkonforme Auslegung des § 932 Abs 2 ABGB ist auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern (§ 1 KschG) beschränkt und erstreckt sich nicht auf Kaufverträge zwischen Unternehmern oder zwischen Verbrauchern. Es kann nicht angenommen werden, dass es dem Willen des österreichischen Gesetzgebers entspräche, eine s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.03.2014

RS OGH 2011/3/29 2Ob34/11f, 6Ob240/19s

Norm: ABGB §924 Satz2ABGB §932 Abs2 VIIa
Rechtssatz: Wenn nach einem Verbesserungsversuch des Übergebers einer mangelhaften Sache derselbe Mangel wieder auftritt, dann trifft den Übergeber die Beweislast dafür, dass diese Verbesserung ungeachtet dessen erfolgreich war. Entscheidungstexte 2 Ob 34/11f Entscheidungstext OGH 29.03.2011 2 Ob 34/11f ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.03.2011

RS OGH 2008/6/16 8Ob14/08d, 1Ob15/09a, 2Ob176/10m, 4Ob80/12m, 6Ob77/12k, 1Ob184/12h, 7Ob177/13z, 7Ob

Norm: ABGB §932 Abs1 VIIaABGB §932 Abs2 VIIbABGB §932 Abs4 VIIb
Rechtssatz: Dem Willen des Gesetzgebers kann nicht entnommen werden, dass der in § 932 Abs 2 und 4 ABGB normierte „Vorrang der Verbesserung" die Konsequenz haben solle, dass der Übernehmer bei „voreiliger Selbstvornahme" der Verbesserung endgültig mit den gesamten Kosten der Verbesserung belastet bleiben soll. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.06.2008

RS OGH 2008/6/16 8Ob14/08d, 1Ob15/09a, 1Ob94/11x, 2Ob176/10m, 4Ob80/12m, 7Ob177/13z, 7Ob196/13v, 7Ob

Norm: ABGB §932 Abs1 VIIaABGB §932 Abs2 VIIbABGB §932 Abs4 VIIbABGB §1155ABGB §1168
Rechtssatz: Der Übernehmer kann auch dann, wenn er dem Veräußerer keine Verbesserungsmöglichkeit eröffnet, sondern vielmehr die Sache selbst oder (im Regelfall) durch einen Dritten verbessern lässt, jedenfalls jene Kosten begehren, die der Veräußerer hätte aufwenden müssen, wenn ihm die im Gesetz grundsätzlich vorgesehene „Chance zur zweiten Andienung" eingeräum... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.06.2008

RS OGH 2006/12/18 8Ob108/06z, 6Ob134/08m, 2Ob135/10g, 5Ob127/11d, 2Ob123/12w, 5Ob172/13z, 4Ob44/14w,

Norm: ABGB §932 Abs2 VIIdABGB §932 Abs4 VIId
Rechtssatz: Auch nach der neuen Rechtslage (§ 932 ABGB idF BGBl I 48/2001) ist die „Unverhältnismäßigkeit" der Verbesserung im Sinn des § 932 Abs 4 ABGB nicht - wie nach § 932 Abs 2 ABGB - „relativ" im Verhältnis zu einer konkreten sekundären Abhilfe (Preisminderung) zu beurteilen, sondern wie bisher „absolut" und gewichtiger (Daher keine Übertragung der in § 932 Abs 2 ABGB vorgegebenen Beurteilungsm... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.2006

RS OGH 1979/2/21 1Ob542/79, 4Ob581/79, 8Ob501/82, 4Ob546/82, 3Ob616/82, 1Ob617/83, 8Ob628/90, 1Ob200

Norm: ABGB §932 Abs2 IIaABGB §1170ABGB §1295 Abs2 III
Rechtssatz: Daß das vorläufige Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers nicht wegen ganz unwesentlicher Mängel ausgeübt werden darf, ergibt sich nicht nur aus der sinngemäßen Anwendung des § 1295 Abs 2 ABGB, sondern vor allem aus § 932 Abs 2 ABGB, welche Bestimmung sohin zu verstehen ist, daß eine unerhebliche Minderung des Wertes auch einen Anspruch auf Verbesserung nicht rechtfertigt. In... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.1979

Entscheidungen 1-6 von 6